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CDU-Innenpolitiker Bosbach: Verfassungsschutz soll Beobachtung der Linkspartei überprüfen

Archivmeldung vom 28.11.2012

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.11.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Wolfgang Bosbach Bild: CDU/CSU-Fraktion
Wolfgang Bosbach Bild: CDU/CSU-Fraktion

Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), hat den Verfassungsschutz aufgefordert abzuwägen, ob die derzeit praktizierte Beobachtung von 25 Bundestagsabgeordneten der Linkspartei wirklich erforderlich ist. "Das Bundesamt für Verfassungsschutz wird sehr genau prüfen müssen, ob es beim bisherigen Umfang der Beobachtung bleibt, und sollte dies in jedem Einzelfall gut begründen", sagte er der in Halle erscheinenden "Mitteldeutschen Zeitung".

Dies gelte "nicht nur, weil es sich um Abgeordnete des Deutschen Bundestages handelt, sondern auch damit nicht das Gefühl entsteht, dass es der Staat hier an Verhältnismäßigkeit fehlen lässt". Bosbach bedauerte überdies, dass Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) die Länder nicht davon überzeugen konnte, die Kompetenzen zwischen Bundesamt für Verfassungsschutz und Landesämtern neu zu verteilen. "Es gab gute Gründe für die Haltung des Bundesinnenministers, dass der Bund sich nur noch auf gewaltbereite verfassungsfeindliche Bestrebungen konzentriert", erklärte der CDU-Politiker. Dann wäre die Zuständigkeit für die Linke den Ländern zugefallen. "Aber das geht nicht gegen die Länder." Zuvor war bekannt geworden, dass nach wie vor 25 linke Bundestagsabgeordnete  sowie vier Europaabgeordnete  der Partei  vom Verfassungsschutz beobachtet werden.

Quelle: Mitteldeutsche Zeitung

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