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Füllstandsvorgaben für Gasspeicher sollen verlängert werden

Archivmeldung vom 28.06.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.06.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Gasspeicher: Gaskavernenbaustelle an der Ems
Gasspeicher: Gaskavernenbaustelle an der Ems

Foto: SteKrueBe
Lizenz: CC-BY-SA-3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die im vergangenen Jahr eingeführten Füllstandsvorgaben für Gasspeicher in Deutschland sollen für weitere zwei Jahre bis zum 1. April 2027 verlängert werden. Das geht aus dem Evaluierungsbericht zu den Gasspeicherregelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) hervor, der am Mittwoch vom Bundeskabinett verabschiedet wurde.

Die entsprechenden Maßnahmen hätten hohe Füllstände der Gasspeicher sichergestellt und so "maßgeblich zur Versorgungssicherheit und Entspannung auf den Energiemärkten beigetragen", hieß es aus dem Bundeswirtschaftsministerium. Das Zusammenspiel von marktlicher Befüllung und einem ergänzenden Tätigwerden des Marktgebietsverantwortlichen habe sich im vergangenen Krisenjahr "insgesamt bewährt".

Laut Gesetz müssen die Speicher zum 1. September zu 75 Prozent, zum 1. Oktober zu 85 Prozent, zum 1. November zu 95 Prozent und am 1. Februar immer noch zu 40 Prozent gefüllt sein. Derzeit liegt der Füllstand der deutschen Speicher im Schnitt bei rund 80 Prozent. Das Zwischenziel für September von 75 Prozent wurde Anfang Juni erreicht. Das Wirtschaftsministerium kündigte an, eine Gesetzesänderung für die Verlängerung der Füllstandsvorgaben vorzubereiten und nach der parlamentarischen Sommerpause ins Kabinett und anschließend in den Bundestag einzubringen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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