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Mannesmann-Verfahren - unwürdigen "Handel mit der Gerechtigkeit" gesetzlich untersagen

Archivmeldung vom 29.11.2006

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 29.11.2006 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Jens Brehl

Zur heutigen Einstellung des Mannesmann-Verfahrens erklärt Wolfgang Neskovic, rechtspolitischer Sprecher der Fraktion DIE LINKE. im Bundestag und früherer Richter am Bundesgerichtshof:

Der abgeschlossene Deal ist empörend. Wenn sich Staatsanwälte und Richter aus ihrer Verantwortung stehlen, indem sie einen für den Rechtsstaat unwürdigen "Handel mit der Gerechtigkeit" schließen, dann muss der Gesetzgeber tätig werden.

Die Fraktion DIE LINKE. wird prüfen, unter welchen Voraussetzungen solche Deals zukünftig gesetzlich unterbunden werden können und ob die Vorschriften des § 153 a StPO zu ändern sind. Hierbei ist insbesondere zu überlegen, wie solche Entscheidungen einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden können.

Mit dem beabsichtigten Kuhhandel wird die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaates in Frage gestellt, der insbesondere die Gleichheit aller vor dem Gesetz fordert. Es schadet dem Rechtsfrieden, wenn der Eindruck entsteht, man müsse nur über besonders viel Geld verfügen, um sich von Strafe freikaufen zu können.

Während der Sozialhilfebetrüger unnachgiebig von der Justiz bestraft wird, kann der Wirtschaftskriminelle bundesweit regelmäßig darauf vertrauen, über einen Deal entweder die Einstellung des Verfahrens oder erheblichen Strafrabatt zu erreichen. Viel zu lange schon wird diese Praxis, die das Gerechtigkeitsgefühl grob verletzt, im deutschen Justizalltag resignierend hingenommen.

Quelle: Pressemitteilung DIE LINKE.

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