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Papier des Innenministeriums: Öffnungsklausel bei Grundsteuer verfassungskonform

Archivmeldung vom 03.05.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 03.05.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de
Bild: Tim Reckmann / pixelio.de

Eine Länderöffnungsklausel bei der Reform der Grundsteuer ist nach Auffassung des Bundesinnenministeriums verfassungskonform. Das geht aus einem Papier des Innenministeriums hervor, das der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt.

"Der Bund kann entweder durch ein Freigabegesetz oder die Aufnahme einer Öffnungsklausel den Ländern einen gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum für eine abweichende Gesetzgebung einräumen", heißt es in dem Papier des CSU-geführten Ministeriums. Eine grundlegende Neukonzeption der Grundsteuer, wie sie Bundesfinanzminister Olaf Scholz vorschwebt, sei dagegen nicht verfassungskonform. "Sie ist nach derzeitiger Verfassungslage den Ländern vorbehalten", heißt es in dem Papier. Die CSU sperrt sich gegen Pläne von Scholz für eine grundlegende, wertabhängige Reform der Grundsteuer.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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