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Kommunen rufen Mittel für Sanierung maroder Schulgebäude kaum ab

Archivmeldung vom 16.02.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.02.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben
Bürokratie = „Herrschaft der Verwaltung“ oder eine Herrschaftsform, in der Beamten die Herrschaft ausüben

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die Bundesländer und finanzschwache Kommunen haben die seit 2018 bereitstehenden Mittel des Bundes für sanierungsbedürftige Schulgebäude bislang kaum abgerufen. Von den insgesamt 3,5 Milliarden Euro aus dem Schulsanierungsprogramm für finanzschwache Kommunen sind bis Jahresende 2022 erst 1,6 Milliarden Euro abgerufen worden.

Das geht aus der Antwort des Bundesbildungsministeriums auf eine Kleine Anfrage der Unionsfraktion im Bundestag hervor, über die die "Rheinische Post" (Donnerstag) berichtet. Mit 520 Millionen Euro floss das mit Abstand meiste Geld des Bundes bisher in die Sanierung von Schulgebäuden in Nordrhein-Westfalen, wie aus der Antwort hervorgeht. Danach folgen Bayern (164 Millionen Euro), Niedersachsen (141 Millionen) sowie Baden-Württemberg und Hessen (jeweils 103 Millionen Euro).

Alle übrigen Länder investierten bisher lediglich zweistellige Millionensummen aus dem Bundesprogramm. Wegen des schleppenden Mittelabrufs hatte die Bundesregierung den Förderzeitraum bis Ende 2025 verlängert. Ursprünglich war das Programm bis Ende 2023 begrenzt. "Gerade mal die Hälfte aller Mittel des komplizierten Schulsanierungsprogramms, das 2018 vom damaligen Finanzminister Scholz aufgesetzt wurde, sind bisher abgeflossen. Eine Vereinfachung der Förderrichtlinien ist nicht geplant", sagte der CDU-Politiker Thomas Jarzombek. Die Bundesbildungsministerin schaue tatenlos zu und lasse die Schüler im Stich. Die Bundesregierung verweist hingegen darauf, dass Mittel erst dann abgerufen werden dürfen, wenn Rechnungen der Baufirmen vorliegen "und sie zur Begleichung fälliger Zahlungen erforderlich sind".

Fast 95 Prozent des Sondervermögens von 3,5 Milliarden Euro seien bereits durch geplante Maßnahmen gebunden, hatte unlängst das Bundesfinanzministerium mitgeteilt. Dennoch bleibt der tatsächliche Mittelabfluss auch fünf Jahre nach Inkraftsetzen des Schulsanierungsprogramms deutlich hinter den Erwartungen zurück. Bildungsministerin Bettina Stark-Watzinger (FDP) will auf einem Bildungsgipfel am 14. März mit Vertretern von Ländern, Kommunen, Wissenschaft und Zivilgesellschaft über eine bessere Aufgabenverteilung zwischen Bund und Ländern in der Schulpolitik beraten, heißt es in der Antwort.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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