NRW-Handwerk offen für Aus des Handwerkerbonus
Archivmeldung vom 22.07.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.07.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Mary SmithDas Handwerk in Nordrhein-Westfalen zeigt sich offen für den Vorschlag der Lindner-Kommission, die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen zu streichen.
"Die Vorschläge der Expertenkommission zur Reform der Einkommensteuer gehen in die richtige Richtung. Denn die Kommission vertritt hier eine Haltung, die auch uns sehr nah ist: Entlasten ist immer besser als fördern", sagte Andreas Ehlert, Präsident von Handwerk.NRW, der "Rheinischen Post". "Der Handwerkerbonus selbst ist keine Subvention des Handwerks. Das Handwerk hat nie danach gerufen." Der Gesetzgeber habe damit das Augenmerk des Steuerzahlers darauf lenken wollen, dass man durch die Beauftragung legaler Arbeit Steuern sparen könne.
Zugleich mahnt Ehlert, Deutschland durch eine Steuerreform wettbewerbsfähiger zu machen. "Einen wettbewerbsfähigen Standort erhalten wir nur mit einem zukunftsfähigen Steuersystem. Die Ansätze der Expertenkommission müssen jetzt konsequent weiterverfolgt und -entwickelt werden."
In die Kerbe schlägt auch der Bund der Steuerzahler (BdSt): "Wenn gleichzeitig die Steuerlast deutlich reduziert wird, kann über eine Abschaffung der Steuerermäßigung für haushaltsnahe Beschäftigungen, Dienstleistungen und Handwerkerleistungen gesprochen werden", sagte Rik Steinheuer, Präsident des BdSt in NRW, der Redaktion. "Aber wenn es nur darum geht, noch mehr Steuereinnahmen zu erzielen, ist der Vorschlag abzulehnen. Die Abgabenbelastung insbesondere der mittleren Einkommen ist jetzt schon zu hoch."
Bürger können derzeit 20 Prozent der Lohnkosten von Handwerkern steuerlich geltend machen. Die von Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) eingesetzte Kommission "Bürgernahe Einkommensteuer" hat angeregt, diese Ermäßigung nach Paragraf 35a des Einkommensteuergesetzes zu streichen.
Quelle: dts Nachrichtenagentur