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Gutachten: Neuer Hartz-IV-Regelsatz verfassungswidrig

Archivmeldung vom 08.10.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.10.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
So wenig bekommt ein Mensch als Regelleistung im ALG-II in 2022, in Kategorien aufgeteilt.
So wenig bekommt ein Mensch als Regelleistung im ALG-II in 2022, in Kategorien aufgeteilt.

Bild: Screenshot Internetseite: "https://www.hartziv.org/news/20210916-hartz-iv-regelsatz-2022-nun-amtlich.html" / Eigenes Werk

Nach einem vom Paritätischen Gesamtverband in Auftrag gegebenen Gutachten ist die zum Jahreswechsel geplante Erhöhung der Regelsätze verfassungswidrig. Angesichts der Entwicklung der Lebenshaltungskosten verpflichte das Grundgesetz den Gesetzgeber, die absehbare Kaufkraftminderung für Grundsicherungsbeziehende abzuwenden, heißt es in dem Papier.

Der Bundesrat will am Freitagvormittag über die geplante Erhöhung des Regelsatzes um drei Euro auf 449 Euro abstimmen. In dem Rechtsgutachten wird unter anderem auf die zurückliegenden einschlägigen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts Bezug genommen, das 2014 feststellte, dass die Regelbedarfe bereits an der untersten Grenze dessen liegen, was verfassungsrechtlich gefordert sei.

Die Anpassung der Regelbedarfe zum Jahreswechsel in Verbindung mit der anziehenden Inflation läute nun eine "neue Stufe der Unterschreitung des menschenwürdigen Existenzminimums" ein, so das Ergebnis des Gutachtens. Sollte der Gesetzgeber nicht aktiv werden, um die absehbaren Kaufkraftverluste abzuwenden, verstoße er damit gegen die Verfassung, so das Fazit des Papiers. Der Paritätische Gesamtverband warnt, dass durch den aktuellen Fortschreibungsmechanismus der Regelsätze für Grundsicherungsbezieher reale Kaufkraftverluste drohen könnten. Für Fachleute sei es seit Monaten absehbar gewesen, dass nach den geltenden Regeln 2022 eine Null-Runde drohe, während sich die Preise für die Lebenshaltung bereits aktuell spürbar verteuerten, sagte Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider.

"Der Vorgang ist nicht nur für die betroffenen Menschen hart und folgenschwer - er unterläuft darüber hinaus grundsätzlich den sozialstaatlichen Grundauftrag, das menschenwürdige Existenzminimum sicherzustellen." Schneider weiter: "Uns ist bewusst, dass es nicht den Gepflogenheiten entspricht, wenn eine amtierende Regierung zwischen Wahlen und Neukonstituierung in dieser Form tätig wird. Doch dürfte der Verfassungsauftrag in diesem Falle schwerer wiegen als die Gepflogenheit."

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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