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Jeder zehnte Arbeitslosengeld-Bezieher muss aufstocken

Archivmeldung vom 07.06.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.06.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Sabine Zimmermann (2014)
Sabine Zimmermann (2014)

Foto: Martin Rulsch
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Wer in Deutschland seinen Job verliert und Arbeitslosengeld bezieht, ist immer öfter ergänzend auch auf Hartz IV angewiesen: Im vergangenen Jahr bezog bereits gut jeder zehnte Arbeitslosengeld-Empfänger als Aufstocker parallel auch die Leistungen der staatlichen Grundsicherung. Das berichten die Zeitungen der Funke-Mediengruppe unter Berufung auf neue Zahlen der Bundesagentur für Arbeit.

Die Daten hatte die Vizechefin der Linke-Bundestagsfraktion, Sabine Zimmermann, bei der Behörde angefordert. Danach stieg die Aufstockerquote 2015 auf 10,2 Prozent, nachdem sie 2011 noch bei 9,1 Prozent gelegen hatte. Bereits 2012 erhöhte sich der Anteil auf 9,7 Prozent, 2014 und 2013 kletterte er weiter auf 10,1 Prozent. Insgesamt gab es im Durchschnitt des Vorjahres 91.539 solcher Aufstocker. Dabei lag die Quote der Parallelbezieher 2015 in Ostdeutschland mit 14,2 Prozent deutlich höher als im Westen der Bundesrepublik (9,0 Prozent).

Zimmermann sagte den Zeitungen: "Das Arbeitslosengeld als Versicherungsleistung, für das man oft viele Jahre eingezahlt hat, ist für immer mehr Erwerbslose keine Garantie mehr, im Falle der Erwerbslosigkeit einigermaßen finanziell über die Runden zu kommen." Dass viele Erwerbslose beim Jobcenter ergänzend Hartz IV beantragen müssten, sei vor allem Folge von Niedriglöhnen und der wachsenden Teilzeitbeschäftigung. "Der Niedriglohnbereich muss endlich effektiv bekämpft werden", forderte Zimmermann. Der Mindestlohn von derzeit 8,50 Euro müsse auf zwölf Euro in der Stunde angehoben werden.

Zimmermann forderte zudem, das System der Arbeitslosenversicherung zu stärken und ein Mindestarbeitslosengeld auf Grundsicherungsniveau einzuführen, finanziert auch mit Zuschüssen aus dem Bundeshaushalt. So könne ein ergänzender Hartz-IV-Bezug, der erheblichen Verwaltungsaufwand mit sich bringe, vermieden werden. Arbeitslosengeld erhält, wer innerhalb der vergangenen beiden Jahre vor Verlust seines Arbeitsplatzes mindestens ein Jahr in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt hat. Es wird in der Regel zwölf Monate ausbezahlt, Langzeitarbeitslose erhalten danach Hartz IV. Allerdings fallen viele Beschäftigte bei Jobverlust gleich in Hartz IV, da sie innerhalb der Rahmenfrist von zwei Jahren wegen zu kurzer Beschäftigungszeit keine Ansprüche auf das Arbeitslosengeld ansammeln konnten.

Zimmermann forderte deshalb auch, diese Rahmenfrist von 24 auf 36 Monate zu erhöhen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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