In Schleswig-Holstein müssen Schulleiter durchschnittlich besonders schlechte Klassenarbeiten per Erlass genehmigen
Archivmeldung vom 13.09.2018
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Freigeschaltet durch André OttLaut Presseberichten hat Bildungsministerin Karin Prien (CDU) per Erlass verfügt, dass im Fall einer Klassenarbeit, bei der mehr als ein Drittel der Schüler eine Fünf oder Sechs geschrieben haben, die Genehmigung des Schulleiters eingeholt und zuvor der unterrichtende Lehrer und der Klassen-sprecher angehört werden müssen. Dieser Erlass soll bereits ab der 3. Klasse gelten.
Dr. Frank Brodehl, bildungspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion, erklärt dazu: „Dass ein neun- oder zehnjähriger Grundschüler formell dazu ‚angehört‘ werden soll, wenn ein Lehrer eine Klassenarbeit bei mehr als einem Drittel der Schüler mit einer Fünf oder Sechs benoten will, ist völlig absurd. Es stellt nicht nur die Benotungskompetenz des Lehrers maximal in Abrede, sondern auch seine Autorität gegenüber seinen Schülern. Vor allem aber führt es dazu, dass die Lehrer künftig den Notenspiegel einer Klassenarbeit im Zweifel anheben werden, um eine solche Anhörung zu vermeiden.
Zwangsläufige Folge einer solchen Entwicklung ist ein weiteres Absinken des Leistungs-niveaus an unseren Schulen, das bereits durch eine falschverstandene Inklusion befördert wird. Dass ein solch widersinniger Erlass ausgerechnet von Ministerin Prien kommt, die sich sonst immer als dem Leistungsprinzip verpflichtet gibt, macht deutlich, welche Zugeständnisse sie dem grünen Koalitionspartner in der Bildungspolitik tatsächlich machen muss.
Wie ideologisch getrieben CDU-Ministerin Prien mittlerweile ist, lässt sich zudem daran erkennen, dass sie die Anhörung der Klassensprecher als ‚im Sinne des demokratischen Erziehungsauftrages und einer ernst gemeinten Feedback-Kultur richtig‘ bezeichnet. Notenvergabe liegt in der Kompetenz der Lehrer und ist kein demokratischer Prozess. Ministerin Prien spricht den Lehrern diese Kompetenz mit ihrem Erlass offensichtlich ab.“
Quelle: AfD Deutschland