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Spitzenverband BIV-OT begrüßt Verbot von Hilfsmittel-Ausschreibungen

Archivmeldung vom 21.12.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 21.12.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: knipseline / pixelio.de
Bild: knipseline / pixelio.de

Der Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (BIV-OT) begrüßt ausdrücklich das Vorhaben von Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), künftig die Ausschreibung von Hilfsmitteln durch die Krankenkassen zu verbieten. Die wohnortnahe und qualitätsvolle Versorgung mit medizinischen Hilfsmitteln vom Rollstuhl bis zur Prothese, stellt einen der Grundpfeiler des im Frühjahr 2017 in Kraft getretenen Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetzes (HHVG) dar.

Speziell bei Produkten mit hohem Dienstleistungsanteil sollte nach dem Willen des Gesetzgebers Verhandlungsverträge zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Leistungserbringern das Mittel der Wahl sein. Der Gesetzgeber hatte die Regularien für Ausschreibungen mit dem HHVG zuletzt verschärft. Jedoch fuhren einige Krankenkassen in sensiblen Versorgungsbereichen mit Ausschreibungen und Open-House-Modellen fort. Dagegen positionierte sich der BIV-OT früh und eindeutig, und erhielt Unterstützung durch das Bundesversicherungsamt (BVA) und die Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages.

"Es kann nicht sein, dass Krankenkassen nach wie vor unter dem Credo "Verhandelt wird nicht!" einfach so weitermachen, als habe es die Initiative des Gesetzgebers mit dem HHVG nie gegeben. Die mit dem HHVG verbundene Qualitätsoffensive wurde durch einige Krankenkassen ausgebremst, der Wille des Gesetzgebers dabei missachtet. Daher begrüßen wir es ausdrücklich, dass das Gesundheitsministerium nun handelt und auf die Umsetzung des Gesetzes besteht. Ohne dieses Handeln würde sich der ruinöse Preiskampf auf dem Rücken der Patienten weiter verstärken und birgt die Gefahr, dass die gesamte deutsche Gesetzgebung im Gesundheitswesen infrage gestellt wird. Es geht kein Weg mehr an einem Verbot der Ausschreibung vorbei", so Klaus-Jürgen Lotz, Präsident des BIV-OT.

Detailierte Informationen unter: www.biv-ot.org/aktuelles/versorgung_sichern/index_ger.html

Quelle: Bundesinnungsverband für Orthopädie-Technik (ots)

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