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Corona-Hilfen: CSU-Fraktion fordert von Bund Fristverlängerung für Unternehmen und risikoorientierten Prüfansatz

Archivmeldung vom 23.02.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.02.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Kerstin Schreyer, 2021
Kerstin Schreyer, 2021

Foto: KerstinSchreyer
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Zu der am 31. März 2024 auslaufenden Frist für Unternehmen, die Schlussabrechnung im Rahmen der Corona-Hilfen einzureichen, äußert sich die wirtschaftspolitische Sprecherin der CSU-Fraktion, Kerstin Schreyer, wie folgt:

"Die Schlussabrechnungen, die die tatsächlichen Umsatzeinbrüche belegen sollen, sind im Rahmen der erbrachten Corona-Wirtschaftshilfen in Höhe von rund elf Milliarden Euro zweifelsfrei notwendig. Nur so lässt sich ein möglicher Missbrauch von Steuergeldern verhindern. Die bis dato geringe Einreichungsquote der Schlussabrechnungen zeigt aber, dass das bisher aufgesetzte Verfahren so nicht praktikabel ist. Die Bundesregierung sollte daher auf den Rat der Steuerberater aus der Praxis hören und die Frist bis Juni diesen Jahres verlängern und auf einen risikoorientierten Prüfansatz wechseln. Die Behörden können jetzt ohnehin nicht sofort alle Schlussabrechnungen auf einmal prüfen, schon gar nicht in der von der Ampel derzeit vorgesehenen Prüftiefe. Andernfalls droht vielen bayerischen Unternehmen die 100-prozentige Rückzahlung der Corona-Hilfen mit gravierenden Folgen. Statt immer weiter ausufernder Bürokratie muss die Ampel jetzt endlich einen Plan liefern, wie man die Wirtschaft ankurbelt und eine Agenda für die Leistungswilligen in diesem Land auflegen."

Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)

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