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Zwei Hausverbote im Bundestag nach Störaktion am 18. November

Archivmeldung vom 14.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 14.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die begehbare Glaskuppel des Reichstags.
Die begehbare Glaskuppel des Reichstags.

Foto: Olga Ernst
Lizenz: CC BY-SA 4.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Im Zuge der Störaktion von Gästen der AfD-Bundestagsfraktion während der Sitzung zum Infektionsschutzgesetz am 18. November hat die Bundestagsverwaltung bisher zwei Hausverbote verhängt. Das sagte ein Sprecher der Bundestagsverwaltung dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Weiter sagte der Sprecher: "Gegen mehrere Personen sind außerdem Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz eingeleitet worden, die Bußgelder zur Folge haben." Auch gegen ehemalige Abgeordnete des Deutschen Bundestages könnten Verstöße gegen die Hausordnung des Bundestages als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.

"Sie haben in Bezug auf ihr Verhalten in den Gebäuden des Bundestages im Rahmen von Besuchen keine besonderen Rechte. Diese Verfahren sind jedoch noch nicht abgeschlossen", so der Sprecher. Am Donnerstagmittag hatte der Ältestenrat des Bundestages getagt. Dort wurden die Sanktionen bekannt gemacht.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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