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"Finaler Rettungsschuss" für die NRW-Polizei bald zulässig

Archivmeldung vom 24.09.2008

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 24.09.2008 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Oliver Randak

Laut einem Sprecher des NRW-Innenministers, Ingo Wolf (FDP), wird der sogenannte "finale Rettungsschuss" für die Polizei nun auch in NRW legalisiert werden. Ein überarbeitetes Gesetz soll der Polizei den beinahe sicher todbringenden Schuss erlauben.

Der „finale Rettungsschuss” für die Polizei wird in den nächsten Monaten auch in NRW eingeführt. Mit dem Entwurf des novellierten Polizeigesetzes werde Innenminister Ingo Wolf (FDP) eine Vereinbarung im schwarz-gelben Koalitionsvertrag umsetzen, bestätigte ein Sprecher auf Anfrage der NRZ.

Die Gewerkschaften drängen seit langem auf eine gesetzliche Verankerung. Für die Deutsche Polizeigewerkschaft kritisierte Vorsitzender Rainer Wendt den „völlig unakzeptablen Zustand”, dass bei einer Geiselnahme die Spezialkräfte „juristische Hilfskonstruktionen” anwenden müssten, falls ein gezielter tödlicher Schuss notwendig wäre.

„Wir werden das Polizeirecht dahingehend ändern, dass ein Schuss, der mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit tödlich wirken wird, zulässig ist, wenn er das einzige Mittel zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr ist”, hatten CDU und FDP beschlossen. Mit dem Gesetz will Wolf der Polizei auch die Zuständigkeit für öffentliche Ordnung übertragen. Sie kann dann bespielsweise eingreifen, wenn betrunkene Jugendliche auf der Straße pöbeln. 

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