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Justizministerium: Merkels Bitte rechtlich nicht bindend

Archivmeldung vom 20.03.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 20.03.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bundesjustizministerium
Bundesjustizministerium

Foto: Jörg Zägel
Lizenz: CC BY-SA 3.0
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Bundesjustizministerium hat die Bitte von Bundeskanzlerin Angela Merkel, auf Inlandsreisen zu verzichten, als "nicht rechtlich bindend" bezeichnet. "Es handelt sich lediglich um einen Ratschlag", sagte ein Sprecher auf Anfrage dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland". "Er hat keine rechtliche und damit finanzielle Wirkung."

Der Deutsche Tourismusverband (DTV) setzt nach der von den Bundesländern angeordneten Schließung von Hotels, Campingplätzen und allen anderen Urlaubseinrichtungen auf gegenseitiges Verständnis und Rücksichtnahme bei Gäste und Gastgebern. "Wir appellieren, zu verzichten - im Sinne aller Mitmenschen", sagte Reinhard Meyer, Präsident des Deutschen Tourismusverbands (DTV), dem RND. "Touristische Reisen innerhalb Deutschlands müssen somit unterlassen werden."

Der Finanzminister von Mecklenburg-Vorpommern geht davon aus, dass den regionalen touristischen Anbietern finanziell unter die Arme gegriffen wird, um die Folgen durch die Ausbreitung des Coronavirus erzwungenen Stornierungen abzufedern. "Im Fokus stehen jetzt mittlere und kleine touristische Unternehmen. Die brauchen jetzt echt unsere Hilfe", so Meyer.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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