Streit um AfD-Nennung in Verfassungsschutzbericht
Archivmeldung vom 23.06.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie ursprünglich für Dienstag vorgesehene Veröffentlichung des Verfassungsschutzberichts wird von einem Streit um die AfD-Nennung überschattet. Die Präsentation war am Montagabend ohne Angaben von Gründen kurzfristig abgesagt worden.
Das von Horst Seehofer (CSU) geführte Bundesinnenministerium soll laut eines Medienberichtes im Vorfeld versucht haben, die AfD-Gliederungen "Flügel" und "Junge Alternative" (JA) aus dem Verfassungsschutzbericht 2019 herauszuhalten. Das Bundesamt für Verfassungsschutz setzte sich jedoch zwischenzeitlich durch, berichten die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland".
"Flügel" und JA werden in der zuletzt finalen Fassung als "Verdachtsfälle" im Bereich Rechtsextremismus im Bericht aufgeführt. Das Innenministerium regte am 4. November 2019 in einem Schreiben an die Verfassungsschützer an, dass es im Bericht kein gesondertes Kapitel zu Verdachtsfällen geben solle. JA und "Flügel" sollten nur aufgeführt werden, wenn sie zwischenzeitlich als gesichert rechtsextremistische Bestrebung eingestuft würden. Das geschah beim "Flügel" erst im März 2020, also nach dem Berichtszeitraum.
Die Verfassungsschützer drängten in einem Antwortschreiben vom 10. Dezember 2019 darauf, JA und Flügel zu nennen. Die Begründung lässt aufhorchen: Sonst würde das auf "Unverständnis bei Politik, Medien und Öffentlichkeit stoßen". Dafür spräche beispielsweise die breite Resonanz, die bereits die Benennung des "Flügels" als Verdachtsfall hervorgerufen habe. Der vertrauliche Schriftwechsel ist Teil zweier Eilklagen der AfD gegen das Innenministerium. Die Partei wollte die Nennung der Organisationen und ihrer von den Behörden vermuteten Mitgliederstärke (7.000 "Flügel", 1.000 JA) verhindern. Sie unterlag aber am Freitag vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin.
Quelle: dts Nachrichtenagentur