Gutachten hält Brückenstrompreis-Finanzierung durch WSF für möglich
Archivmeldung vom 22.09.2023
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićGutachter stufen neue Industriesubventionen gegen die Abwanderung von Jobs als juristisch unbedenklich ein. "Die Finanzierung des Brückenstrompreises aus dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) ist rechtskonform möglich", schreibt die Kanzlei Becker Büttner Held in einem Gutachten im Auftrag der Gewerkschaft IG Bergbau Chemie Energie (BCE), über das die "Süddeutsche Zeitung" berichtet.
Vor allem Finanzminister Christian Lindner (FDP) hat
verfassungsrechtliche Zweifel geäußert, dass sich eine Verbilligung von
Industriestrom aus dem Fonds bezahlen lässt, den Bundeskanzler Olaf
Scholz 2022 als "Doppel-Wumms" gegen die Energiekrise titulierte. Die
Juristen halten eine Ausweitung der Maßnahmen des Fonds auf den
Brückenstrompreis nicht für eine Umwidmung, da nach wie vor derselbe
Zweck verfolgt werde. "Auch der Brückenstrompreis soll vor allem die
durch die Energiekrise nachhaltig erhöhten Strompreise für
energieintensive Industrien abfedern." Die Politik sei in der Auswahl
der Maßnahmen frei, "solange noch der ursprüngliche Zweck verfolgt wird,
die Folgen der Energiekrise abzufedern", so das Gutachten.
Die
notwendigen Anpassungen im zugrundeliegenden Gesetz seien ohne Eingriff
in die Budgethoheit des Bundestags möglich. Da im Fonds mit aktuell 140
Milliarden Euro genügend Geld sei, entstehe keine Neuverschuldung. Auch
mit der grundgesetzlichen Schuldenbremse kollidiere die Stromsubvention
nicht. In der Bundesregierung ist die Entscheidung über einen
Industriestrompreis noch nicht gefallen.
Es wird aber schon eine
mögliche Finanzierung ausgelotet. Zuletzt brachte das Kanzleramt einen
Rückgriff auf den Klima- und Transformationsfonds ins Spiel, was auf
Kritik stieß.
Quelle: dts Nachrichtenagentur