Neues Sexualstrafrecht: Auch Polizei warnt vor Problemen in der Praxis
Archivmeldung vom 08.07.2016
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Freigeschaltet durch Thorsten SchmittRichter, Anwälte, Polizei: Einen Tag nach dem Beschluss eines neuen Sexualstrafrechts mehrt sich die Kritik aus der Praxis. In einem Gespräch mit der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Samstag) sagte André Schulz, Vorsitzender des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK), "die neuen Regelungen versprechen mehr, als sie am Ende halten können". Zwar seien sie gut gemeint, sagte der BDK-Chef. Auch werde die eine oder andere Rechtslücke geschlossen. Dafür entstünden neue Baustellen. Im Ergebnis erwartet er "keine wesentlichen Änderungen". Die Beweisbarkeit der Delikte sei schwer, die neue Gesetzgebung ein "Politikum".
Am Donnerstag hatte der Bundestag einstimmig beschlossen, dass eine sexuelle Handlung nach dem Grundsatz "Nein heißt Nein" auch dann als Vergewaltigung gewertet wird, wenn das Opfer sich nicht aktiv wehrt. Handlungen aus Gruppen heraus sind fortan auch für die strafbar, die sie nicht begangen haben. Der sogenannte "Grapschparagraf" stellt darüber hinaus ungebetene Berührungen unter Strafe.
Nach der Abstimmung hatten bereits die Richter Bedenken angemeldet. Auch wenn das Ziel im Grundsatz zu begrüßen sei, stünden nun komplizierte Prozesse bevor, befürchtete der Vorsitzende des Richterbundes, Jens Gnisa, ebenfalls in der "NOZ". Die Zahl der Verurteilungen werde nicht steigen. Der Strafrechtsexperte Rüdiger Deckers vom Deutschen Anwaltverein verwies in der Deutschen Presseagentur auf die Möglichkeit, dass auch falsche Beschuldigungen ausgesprochen werden könnten. "Es wird im Prozess, wenn es dann um die Frage geht, hat es ein Nein gegeben, große Schwierigkeiten geben, ein Urteil zu finden", sagte Deckers. Die Gefahr von Fehlurteilen bei Sexualdelikten steige.
Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)