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Brandner: GEZ-Sender scheitern vor Bundesverfassungsgericht!

Archivmeldung vom 23.12.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 23.12.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Stephan Brandner (2020)
Stephan Brandner (2020)

Bild: AfD Deutschland

Medienberichten zufolge hat das Bundesverfassungsgericht die vorläufige Erhöhung des Rundfunkbeitrags abgelehnt. Damit sind die Eilanträge von ARD, ZDF und Deutschlandradio gescheitert.

Stephan Brandner, stellvertretender Bundesvorsitzender, begrüßt diese Entscheidung und macht deutlich, wie wichtig es sei, dass die Öffentlich-Rechtlichen in ihre Schranken gewiesen werden: „Die Öffentlich-Rechtlichen haben vom Bundesverfassungsgericht die erste Klatsche erhalten, was ein großer Erfolg für die Alternative für Deutschland ist. Nur wir stehen zwar für die gänzliche Abschaffung der zwangsfinanzierten GEZ-Sender – und nicht nur für den Verzicht auf eine Erhöhung – aber trotzdem ist der Weg der richtige.

Grade jetzt, wo viele Menschen vor den Trümmern ihrer Existenz stehen, ist eine Erhöhung des Rundfunkbeitrages undenkbar. Ich hoffe für alle Bürger und Zwangszahler sehr, dass diese Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts auch in der Hauptsache Bestand haben wird.“

Quelle: AfD Deutschland

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