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Bundestagsexperten relativeren Rechtsanspruch auf Kita-Platz

Archivmeldung vom 18.08.2014

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.08.2014 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de
Bild: Dieter Schütz / pixelio.de

Bundestagsexperten haben nach einer Anfrage der Linkspartei die Rechtslage zum Anspruch auf einen Kita-Platz zusammengefasst und relativiert. Wie der "Spiegel" berichtet, hätten die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags mehrere juristische Unklarheiten und Widersprüche identifiziert. Streitig sei beispielsweise, in welchem zeitlichen Umfang Kinder betreut werden müssen.

Ganztagesplätze seien nicht gemeint, Rechtsprechung und Literatur schwankten zwischen vier und sechs Stunden pro Tag, heißt es den Angaben zufolge in dem Papier der Experten. Auch bei der Entfernung von der Kita zum Wohnort gebe es sehr unterschiedliche Auffassungen. Mehrere Gerichte haben bereits dazu geurteilt, mal wurden fünf, mal 15 Kilometer Wegstrecke für vertretbar erklärt.

Das sei eine Zumutung, kritisierte die kinderpolitische Sprecherin der Linken-Fraktion, Diana Golze. Sie fordert ein Kita-Qualitätsgesetz, das die "rechtlichen Unschärfen ausräumt und die Betreuungssituation verbessert". Der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz für Kinder ab dem vollendeten ersten Lebensjahr gilt seit dem 1. August 2013.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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