Ärztekammer: Neue Regierung sollte Cannabis-Legalisierung aufheben
Die Bundesärztekammer hat die nächste Bundesregierung aufgefordert, die teilweise Legalisierung von Cannabis zurückzunehmen, eine Zuckersteuer einzuführen und die Werbung für gesundheitsschädigende Produkte einzuschränken.
Die Förderung gesunder Lebensführung und der Gesundheitskompetenz der
Menschen sei eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die nicht
ausschließlich im Gesundheitswesen verortet werden könne, heißt es in
einem Positionspapier der Bundesärztekammer zur Bundestagswahl im
Februar, über das die Zeitungen des "Redaktionsnetzwerks Deutschland"
(Sonntagausgaben) berichten.
"Die gesetzlichen Regelungen zur
Legalisierung von Cannabis als Genussmittel sind vollständig zurück
zunehmen", empfiehlt die Kammer. Zudem sollten neben der Einführung
einer Zuckersteuer die Abgaben auf Tabak- und Nikotinprodukte erhöht
werden. Die Erlöse daraus sollten in das Gesundheitswesen fließen.
Einweg-E-Zigaretten und Aromastoffe in E-Zigaretten sollten nach
Empfehlung der Ärztekammer verboten werden.
Kinder und
Jugendliche müssten zudem wirksam vor übermäßigem Konsum zucker- und
fetthaltiger Lebensmittel geschützt werden, unter anderem durch ein
Verbot von Werbung für gesundheitsschädigende Produkte, die sich direkt
an Kinder und Jugendliche richte.
Für das Gesundheitswesen
fordert die Bundesärztekammer unter anderem eine bessere Steuerung der
Patienten. Konkret schlägt die Kammer vor, dass Patienten immer zuerst
zu ihrem "Primärarzt" gehen, der dann die Weiterbehandlung koordiniert
und Überweisungen ausstellen solle. Als "Primärarzt" komme der Hausarzt
oder bei Chronikern auch ein entsprechender Facharzt in Frage.
Als
Anreiz für die Versicherten schlägt die Ärztekammer unter anderem
"attraktive Krankenkassen-Wahltarife" vor. Die Ärzteorganisation
verlangt zudem, den Einfluss von Finanzinvestoren bei Arztpraxen zu
begrenzen. "Die unzulässige Einflussnahme von Dritten muss durch
entsprechende gesetzliche Regulierungen verhindert werden", heißt es in
dem Positionspapier.
Quelle: dts Nachrichtenagentur