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Landesrechnungshof rügt Ausnahmen von Studiengebühren

Archivmeldung vom 27.08.2009

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.08.2009 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt

Die Finanzkontrolleure des Landes fordern die Hochschulen auf, ihre Einnahmen aus Studiengebühren zu erhöhen. In einem Bericht kritisiert der Landesrechnungshof (LRH) die zahlreichen Befreiungen von der Beitragspflicht aus sozialen Gründen.

Allein der Universität Köln würden Einnahmen von rund 1,8 Millionen Euro pro Jahr entgehen. Die Universitäten hätten über die gesetzlich vorgesehenen Kriterien hinaus zusätzliche Befreiungsgründe von der Beitragspflicht eingeführt. Dies widerspreche der Rechtsauffassung des LRH, heißt es in dem Bericht. Die Uni Duisburg-Essen wies die Kritik zurück: "Wir haben eine soziale Verpflichtung für die Studierenden und die Region", sagte eine Sprecherin und verwies auf die "Geschwisterregelung" der Uni. Danach muss eine Familie auch dann nur 500 Euro pro Semester aufbringen, wenn zwei oder mehr Kinder studieren. Trotz der Kritik wollen auch die TU Dortmund und die Ruhr-Universität Bochum an ihren bisherigen Gebührenregelungen festhalten. Der LRH verlangte auch von den vier Hochschulen in NRW, die bislang gänzlich auf Studienbeiträge verzichten, eine Erklärung.

Quelle: Westdeutsche Allgemeine Zeitung

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