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Beschlüsse kosten Bundesarbeitsagentur 2,6 Milliarden Euro

Archivmeldung vom 26.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 26.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Das Verwaltungszentrum der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses
Das Verwaltungszentrum der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg – Sitz der Zentrale, des IT-Systemhauses und des Service-Hauses

Von Nicohofmann - Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, https://commons.wikimedia.org/w/index.php?curid=7852048

Die vom Koalitionsausschuss beschlossene Aufstockung des Kurzarbeitergelds und die Verlängerung der Bezugsdauer des Arbeitslosengelds werden den Haushalt der Bundesagentur für Arbeit (BA) in diesem und im kommenden Jahr voraussichtlich um insgesamt gut 2,6 Milliarden Euro belasten.

Dafür werden der Bund um eine halbe Milliarde Euro und die Kommunen um 140 Millionen Euro Kosten für die Grundsicherung entlastet, geht aus der Formulierungshilfe des Bundesarbeitsministeriums für den Gesetzentwurf des Sozialschutz-Pakets II hervor, über die das "Handelsblatt" berichtet.

Die Spitzen von Union und SPD hatten in der Nacht zum vergangenen Donnerstag beschlossen, das Kurzarbeitergeld gestaffelt nach Bezugsdauer aufzustocken. Die Regierung geht davon aus, dass knapp 1,7 Millionen Kurzarbeiter von dieser Regelung profitieren werden. Zudem wird für Arbeitslose, deren Anspruch auf Arbeitslosengeld zwischen Anfang Mai und Ende Dezember ausläuft, die Bezugsdauer des Arbeitslosengelds einmalig um drei Monate verlängert. Hier geht die Regierung von etwa 380.000 Fällen aus. Die außergewöhnliche Krisensituation schränke für Arbeitslose in gravierender Weise die Möglichkeiten und Chancen ein, eine neue Beschäftigung aufzunehmen, heißt es in der Formulierungshilfe für den Gesetzentwurf, der von den Regierungsfraktionen im Bundestag eingebracht werden soll. "Auch für diesen Personenkreis, der vielfach lange Jahre Beiträge zur Arbeitsförderung gezahlt hat, muss die Arbeitslosenversicherung in dieser Ausnahmesituation eine erhöhte Verantwortung übernehmen."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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