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"Eine wichtige Forderung auf dem Weg zur Gleichbehandlung." bpa begrüßt CSU-Pläne zur Stärkung ambulant betreuter Wohngemeinschaften

Archivmeldung vom 17.11.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 17.11.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Mary Smith
Daumen hoch, Lob, Loben & Zustimmung (Symbolbild)
Daumen hoch, Lob, Loben & Zustimmung (Symbolbild)

Bild: Rainer Sturm / pixelio.de

Der Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (bpa) unterstützt Forderungen des Gesundheits- und Pflegepolitischen Arbeitskreises (GPA) der CSU nach weiteren Unterstützungen für Pflegebedürftige in ambulant betreuten Wohngemeinschaften. Dafür hatte sich der Expertenkreis der Partei in der aktuellen "GPA Botschaft der Woche" ausgesprochen.

Darin wird eine steigende Förderung je nach Verweildauer vorgeschlagen. Die finanzielle Belastung der Nutzerinnen und Nutzer soll so nach und nach abnehmen. Zudem soll es für die ambulant betreuten Wohngemeinschaften keine weiteren Anforderungen bei personellen oder baulichen Standards geben, die den Betrieb in der Praxis erschweren.

"Das ist eine wichtige Forderung auf dem Weg zur Gleichbehandlung mit Pflegebedürftigen im stationären Bereich", sagt der bayerische bpa-Landesvorsitzende Kai A. Kasri. "Dort wurden zuletzt ebenfalls finanzielle Entlastungen eingeführt, die nach der Verweildauer gestaffelt wurden."

Entbürokratisierung sei notwendig, um mit den immer knapper werdenden Personalressourcen die Versorgung einer weiter stark steigenden Zahl pflegebedürftiger Menschen sicherzustellen.

Deshalb begrüßt auch der Leiter der bpa-Landesgeschäftsstelle in München, Joachim Görtz, dass für die Wohngemeinschaften keine zusätzlichen Regulierungen erfolgen sollen. "Folgerichtig muss die Politik aber in allen Versorgungsbereichen bürokratische Hürden konsequent abbauen, damit sich das Personal auf die direkte pflegerische Versorgung konzentrieren kann."

Quelle: bpa - Bundesverband privater Anbieter sozialer Dienste e.V. (ots)

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