Opposition bezweifelt Tauglichkeit der Musterfeststellungsklage
Archivmeldung vom 08.05.2018
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Freigeschaltet durch André OttFDP und Grüne haben erhebliche Zweifel an der Praxistauglichkeit der geplanten neuen Klagerechte für Fälle mit vielen betroffenen Verbrauchern wie beim Diesel-Skandal. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums, der am Mittwoch vom Bundeskabinett beschlossen werden soll, lasse "zentrale Fragen unbeantwortet", sagte der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae dem "Handelsblatt".
"Zwar wird der Verbraucherbegriff weiter gefasst als bislang das hilft aber immer noch nicht dem Handwerksmeister, dessen VW ebenfalls vom Abgasskandal betroffen ist." Kritisch sieht Thomae vor diesem Hintergrund vor allem den Zeitplan für das Gesetz. Laut Koalitionsvertrag soll das Klageinstrument spätestens zum 1. November 2018 in Kraft treten, um eine Verjährung der Schadenersatzansprüche der Besitzer von VW-Diesel-Pkw zu verhindern. Die Ansprüche wegen manipulierter Abgas-Werte laufen Ende 2018 aus. Thomae forderte daher von Volkswagen einen zeitlich begrenzten Verjährungsverzicht für seine deutschen Kunden. Um das Gesetz im Bundestag "ordentlich behandeln" zu können, solle der Konzern "jetzt rechtsverbindlich erklären, dass er für die nächsten 12 Monate auf die Einrede der Verjährung verzichtet".
Probleme sieht Thomae auch bei den Regelungen zu den klageberechtigten Verbänden. Vor allem störe ihn das "Windhund-Prinzip", wonach neben der ersten Musterklage keine andere erhoben werden könne. "Wenn ein Verband das Verfahren nur dann führen darf, wenn er die Klage als erster einreicht, schadet das der Qualität des Rechts und hilft auch nicht den Verbrauchern", sagte der FDP-Politiker. "Hier könnte ich mir vorstellen, dass das Gericht darüber entscheidet, welche der eingereichten Klagen es verhandeln möchte." . Auch die Grünen sehen den aktuellen Gesetzentwurf kritisch. "Die Musterfeststellungsklagen entlasten die Justiz nicht bei ihren langwierigen Verfahren", sagte die Grünen-Verbrauchschutzexpertin Renate Künast dem "Handelsblatt" (Dienstagausgabe).
"Da wäre die Gruppenklage, die den direkten Leistungsanspruch zur Folge haben kann, die richtige Antwort gewesen." Einen entsprechenden Gesetzentwurf hatte die Grünen-Bundestagsfraktion kürzlich in den Bundestag eingebracht. Künast beklagte überdies, dass der Gesetzentwurf "nur das Ergebnis eines Deals" sei und deshalb die Kriterien für die Klagebefugnis so eng gefasst worden seien, dass nur bestimmte Einrichtungen zum Zug kämen. "Die Deutsche Umwelthilfe, die den VW-Skandal in Deutschland immerhin erst richtig ins Rollen gebracht hat, wird ausgetrickst und soll bei den Klagrechten außen vor bleiben", sagte die Grünen-Politikerin.
Quelle: dts Nachrichtenagentur