Union begrüßt Übergangsregelung bei Gemeinnützigkeit
Archivmeldung vom 03.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttDie Union hat die Entscheidung von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) für eine Übergangslösung bei der Gemeinnützigkeit begrüßt. "Bund und Länder wollen noch in diesem Jahr gemeinsam das Gemeinnützigkeitsrecht reformieren", sagte die finanzpolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Antje Tillmann, dem "Handelsblatt".
Sie habe "Verständnis, wenn die Verwaltung bis dahin keine weiteren Fakten schaffen will". Denn jeder Entzug der Gemeinnützigkeit habe für den einzelnen Verein unter Umständen weitreichende Folgen. Scholz solle nun "schnellstmöglich" eine Reform des Gemeinnützigkeitsrechts vorlegen. In diesem Rahmen seien dann auch die Auswirkungen der bisher gefällten Urteile politisch zu bewerten, so Tillmann. Scholz und die Finanzminister der Länder hatten entschieden, dass Finanzverwaltungen bis auf Weiteres darauf verzichten sollen, Vereinen die Gemeinnützigkeit mit Verweis auf das Urteil des Bundesfinanzhofs zur Organisation Attac zu entziehen. Auch die Grünen begrüßten die Entscheidung der Finanzminister.
"Es war überfällig, dass Olaf Scholz endlich tätig wird. Bislang musste die Zivilgesellschaft den Preis für die Untätigkeit der Bundesregierung zahlen", sagte Grünen-Finanzpolitikerin Lisa Paus. Der Schritt sei allerdings nur eine Notlösung. "Es ist ein Armutszeugnis, dass sich die Bundesregierung auf diese Weise weitere Zeit erkaufen muss. Olaf Scholz muss schleunigst ein Gesetz vorlegen und eine echte Lösung schaffen", forderte Paus. Vor gut einem Jahr hatte der Bundesfinanzhof (BFH) mit Blick auf das globalisierungskritische Netzwerk Attac befunden, dass die Beeinflussung der öffentlichen Meinung im eigenen Sinne nicht als politische Bildungsarbeit gemeinnützig sei. In Folge des Urteils hatten die Finanzbehörden auch der Kampagnenorganisation Campact den Status einer gemeinnützigen Organisation aberkannt. Scholz hatte zwar eine Gesetzesreform angekündigt, bislang aber noch keinen Entwurf vorgelegt. Nun kommt also zunächst eine Art "Nicht-Anwendungserlass".
Quelle: dts Nachrichtenagentur