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Kanzleramt gibt Memoiren von Ex-BND-Präsident Schindler nicht frei

Archivmeldung vom 27.09.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 27.09.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Staatliche Zensur und Demokratie gleichzeitig, sind unmöglich (Symbolbild)
Staatliche Zensur und Demokratie gleichzeitig, sind unmöglich (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Das Bundeskanzleramt gibt die Memoiren des ehemaligen BND-Präsidenten Gerhard Schindler nicht zur Veröffentlichung frei. Das berichtet das "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Ich kann Ihnen mitteilen, dass der BND-Präsident a.D. Gerhard Schindler dem Bundeskanzleramt seine Memoiren zur Prüfung übersandt hat", sagte eine Regierungssprecherin dem RND. "Diese dauert an." Die Prüfung dauert nach RND-Informationen aber bereits deutlich länger als ein Jahr. Der 284 Seiten lange Text lag dem Kanzleramt schon im Juni 2018 vor.

Damals las Schindler, der im Sommer 2016 in den einstweiligen Ruhestand versetzt worden war, auf Einladung des jetzt ausscheidenden SPD-Bundestagsabgeordneten und innenpolitischen Sprechers Burkhard Lischka in Magdeburg daraus und sagte: "Ich wollte zeigen, was der Bundesnachrichtendienst aus meiner Sicht ist: keine organisierte Kriminalität, keine Hypermenschen, kein James Bond." Lischka, der bisher auch dem Parlamentarischen Kontrollgremium des Bundestages angehörte, sagte dem RND jetzt: "Ich verstehe nicht, dass das Bundeskanzleramt den Text nicht freigibt. Denn er enthält keinerlei Geheimnisse. Wer Enthüllungen erwartet, der wird enttäuscht."

Es handele sich vielmehr um "Berichte aus dem Alltag", die Bürgern die Arbeit der Geheimdienste verständlich machen könnten. Durch die Hinhaltetaktik erweise das Kanzleramt diesem Anliegen "einen Bärendienst". Schindler ist Geheimnisträger und als solcher auch nach Ende der Dienstzeit zur Geheimhaltung verpflichtet. Nach RND-Informationen geht es bei der Prüfung allerdings gar nicht mehr um den Inhalt, sondern um die Grundsatzfrage, ob ehemalige Chefs von Geheimdiensten überhaupt Memoiren schreiben dürfen. Diese Frage ist bisher offenbar noch nicht entschieden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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