Sozialverband für Beibehaltung des Solidaritätszuschlags
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Rechtskonformität des Solidaritätszuschlags spricht sich der Sozialverband Deutschland (SoVD) für den Erhalt der Abgabe aus.
"Es ist gut, dass der Solidaritätszuschlag weiterhin erhoben werden
darf, denn er trifft vor allem Spitzenverdiener und Wohlhabende. In
einer sozialen Marktwirtschaft muss gelten: Breite Schultern tragen
mehr", sagte die SoVD-Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier den
Zeitungen der Funke-Mediengruppe (Donnerstagsausgaben).
Engelmeier
verwies auf die Möglichkeit für Bund und Länder, mehr Schulden
aufzunehmen. "Gerade in Zeiten steigender Staatsverschuldung ist eine
verlässliche Einnahmebasis unerlässlich - für stabile und sozial
ausgewogene Staatsfinanzen. Das stärkt nicht nur den sozialen
Zusammenhalt, sondern auch die wirtschaftliche Stabilität unseres
Landes", so Engelmeier weiter.
Das Bundesverfassungsgericht hatte
am Mittwoch geurteilt, dass der Solidaritätszuschlag weiter erhoben
werden darf. Ihn zahlen Besserverdiener und auch Unternehmen. Auch auf
Kapitalerträge muss der Zuschlag abgeführt werden. Ob Union und SPD in
einer möglichen neuen Bundesregierung an der Abgabe festhalten, ist
offen. Die Union hatte in ihrem Wahlprogramm das Aus für den Soli
gefordert.
Quelle: dts Nachrichtenagentur