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Bayerns Landespflegegeld wird auch mit Hartz IV verrechnet

Archivmeldung vom 11.09.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de
Bild: Kurt F. Domnik / pixelio.de

Nach dem Ärger um sein Familiengeld gibt es jetzt Probleme bei einem weiteren Wahlversprechen von Ministerpräsident Markus Söder. Das Landespflegegeld wird derzeit mit Hartz-IV-Leistungen verrechnet und kommt damit Geringverdienern nicht zugute. Das bestätigte die Bundesagentur für Arbeit am Montag der "Süddeutschen Zeitung". Kinder unter 15 Jahren, die pflegebedürftig sind und von Sozialgeld leben, gingen beim Landespflegegeld derzeit leer aus. Auch Ehepaare, bei denen etwa der Mann pflegebedürftig ist und die Frau Hartz IV erhält, sind betroffen.

Im Moment prüfe das Bundessozialministerium, ob es dieser Rechtsauslegung folge. Schon beim Familiengeld bremste SPD-Bundessozialminister Hubertus Heil Söder im Wahlkampf aus. Ein ähnliches Zerwürfnis zwischen Freistaat und Bund droht nun auch beim Landespflegegeld. "Wir wollen, dass das Pflegegeld auch die Schwächsten erreicht. Es soll an alle ausgezahlt werden", sagte Ministerpräsident Markus Söder am Montag der "Süddeutschen Zeitung". Der Parteivorstand habe zudem besprochen, das Familien- und Pflegegeld auch in der Koalition in Berlin verstärkt zu beraten. Über die SPD sagte Söder: "Die SPD entwickelt sich zu einer unsozialen und herzlosen Partei." Anspruch auf 1.000 Euro Pflegegeld im Jahr haben Pflegebedürftige ab der Pflegestufe zwei mit Wohnsitz in Bayern. Bisher haben 230.000 Menschen einen Antrag gestellt. Wie viele von ihnen Sozialleistungen empfangen, ist nicht bekannt.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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