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FDP will "Anti-Judenhass-Klausel" für Zahlungen an Palästinenser

Archivmeldung vom 11.10.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.10.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
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Bild: FDP

Die FDP-Bundestagsfraktion will die Freigabe deutscher Finanzmittel für Organisationen in den Palästinensergebieten künftig an ein klares Bekenntnis zu Israel knüpfen. Alle Empfänger müssten sich dazu verpflichten, das "Existenzrecht Israels anzuerkennen und den deutschen Ansatz einer Null-Toleranz gegenüber Antisemitismus einzuhalten", heißt es in einem von der Fraktion verabschiedeten Positionspapier, über das die "Welt" berichtet.

Bevor es kein entsprechendes Konzept gebe, müssten die im Bundeshaushalt 2024 angesetzten Mittel im Zusammenhang mit den palästinensischen Autonomiegebieten gesperrt werden. "Mit der `Anti-Judenhass-Klausel` für alle Unterstützungen und Förderprogramme in den palästinensischen Gebieten setzen wir unsere Null-Toleranz-Politik gegenüber Antisemitismus um", sagte der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Christoph Meyer der "Welt". 

Wer deutsche Steuergelder haben wolle, müsse nachweisen, dass das Geld nicht für die Feinde Israels, wie die Hamas, und gegen Israel verwendet werde. "Wir erwarten ein Bekenntnis zum Existenzrecht Israels und vollständige Transparenz von den Organisationen und Verbänden, die sich in Palästina engagieren. Zu lange war man hier vielleicht aus fehlgeleiteter Toleranz zu nachsichtig", so Meyer. Laut Positionspapier sollen sich Empfänger zudem dazu verpflichten, die Unesco-Bildungsstandards für Frieden, Toleranz, Koexistenz und Gewaltlosigkeit lückenlos anzuwenden. Verstöße seien unverzüglich zu melden und im Einzelfall zu dokumentieren. Dies gelte auch für Homophobie und für Verstöße gegen Frauenrechte. Nach den Vorstellungen der FDP-Fraktion müssen diese Standards nicht nur von den Organisationen und Verbänden, an die die Zahlungen gehen, eingehalten werden, sondern "im gesamten Verlauf der `Lieferkette`". 

Dies gelte bei der Finanzierung zum Bau einer Schule beispielsweise nicht nur für den Bauherrn, sondern auch für das beauftragte Bauunternehmen und dessen Zulieferer. Die dafür erforderlichen Kontrollen seien zu intensivieren, vergleichbar mit einem `Endverbleibsnachweis` bei Rüstungsexporten, heißt es in dem Positionspapier. An anderer Stelle ist von einer Sperrliste die Rede. Wörtlich steht in dem Papier: "Es sind keine Haushaltsmittel bzw. Fördergelder für Maßnahmen und Projekte einzusetzen, bei denen Verletzungen der genannten Standards festgestellt wurden (Sperrliste)."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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