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Eilanträge gegen Corona-Maßnahmen in Karlsruhe gescheitert

Archivmeldung vom 08.04.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.04.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Die Regierung sperrt die Deutschen ein? Kriegszustand ohne Krieg? (Symbolbild)
Die Regierung sperrt die Deutschen ein? Kriegszustand ohne Krieg? (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Mehrere Eilanträge gegen die wegen des Coronavirus verhängten Maßnahmen sind vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert. Ein Antrag auf vorläufige Außerkraftsetzung der bayerischen Corona-Verordnungen wurde abgelehnt, teilte das Gericht am Mittwoch mit.

Der Antragsteller hielt die Verbote, Freunde zu treffen, seine Eltern zu besuchen, zu demonstrieren oder neue Menschen kennenzulernen, für zu weitgehend. Die Gefahren für Leib und Leben wögen hier aber schwerer als die Einschränkungen der persönlichen Freiheit, entschieden die Karlsruher Richter. Wenn man dem Antragsteller Recht gäbe, würden "Einrichtungen, deren wirtschaftliche Existenz durch die Schließungen beeinträchtigt wird, wieder öffnen, Menschen ihre Wohnung häufig verlassen und auch der unmittelbare Kontakt zwischen Menschen häufig stattfinden", so das Verfassungsgericht.

Damit würde sich aber auch die Gefahr der Ansteckung mit dem Virus, der Erkrankung vieler Personen, der Überlastung der gesundheitlichen Einrichtungen bei der Behandlung schwerwiegender Fälle und schlimmstenfalls des Todes von Menschen nach derzeitigen Erkenntnissen "erheblich erhöhen".

Zuvor hatte das Bundesverfassungsgericht bereits einstweilige Anordnungen betreffend der Aufhebung mehrerer Hauptverhandlungstermine wegen der behaupteten Gefahr einer Corona-Infektion, einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen ein infektionsschutzrechtliches Versammlungsverbot und einen weiteren derartigen Antrag abgelehnt. Eine Verfassungsbeschwerde gegen die Berliner Verordnung zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus und auch gegen die Begrenzung der Kündigungsmöglichkeiten durch Vermieter waren nicht zur Entscheidung angenommen worden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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