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Justizministerin kündigt Gesetzentwurf für Unterhaltsrechtsreform an

Archivmeldung vom 18.11.2019

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 18.11.2019 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de
Bild: Gerd Altmann / pixelio.de

Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) will das Unterhaltsrecht reformieren und Väter entlasten, die sich nach einer Trennung intensiv um ihre Kinder kümmern. "Ich arbeite daran, dass wir im Frühjahr kommenden Jahres einen Gesetzentwurf vorlegen werden", sagte Lambrecht der "Neuen Osnabrücker Zeitung".

Es sei "eine sehr positive, ja tolle Entwicklung, dass sich heute viel häufiger beide Eltern nach einer Trennung um Kind oder Kinder kümmern wollen", betonte Lambrecht. Die getrennt lebenden Familien hätten aber nur eine Summe zur Verfügung. "Trotzdem muss jedes Elternteil ein Kinderzimmer vorhalten, wenn es sich regelmäßig um den Nachwuchs kümmert. Auch das müssen wir berücksichtigen."

Nach Paragraf 1606 des Bürgerlichen Gesetzbuches muss der Elternteil, der nicht überwiegend für die Pflege- und Erziehungsarbeit zuständig ist, Geld bezahlen - in der Mehrheit der Fälle ist das der Vater. Die volle Unterhalspflicht gilt selbst dann, wenn das Kind drei von sieben Tagen bei einem Elternteil ist.

Bei der geplanten Reform "suchen wir nach einem fairen Ausgleich der Interessen", sagte Lambrecht der NOZ. "Im Mittelpunkt steht dabei die Frage: Was ist für die Kinder das Beste?" Geplant sei ein Gesamtpaket: "Wir müssen das Unterhaltsrecht zusammen mit dem Sorge- und Umgangsrecht betrachten", sagte die SPD-Politikerin.

Unterstützung kommt von Bundesfamilienministerin Franziska Giffey (SPD). Sie sagte der NOZ, immer öfter wollten sich beide Elternteile auch nach einer Trennung weiterhin um das Kind oder die Kinder kümmern. "Das ist eine gute Entwicklung. Für diese Eltern müssen wir unser Regelwerk anpassen. Denn das Sorge- und Umgangsrecht und das Unterhaltsrecht bilden diesen gesellschaftlichen Wandel der letzten Jahrzehnte noch nicht ab."

Quelle: Neue Osnabrücker Zeitung (ots)

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