Inflationsangepasstes Elterngeld-Limit müsste bei 2.480 Euro liegen
Archivmeldung vom 28.08.2024
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 28.08.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Sanjo BabićWürden der Mindestbetrag und die Obergrenze beim Elterngeldbezug an die allgemeine Preisentwicklung angepasst werden, würden die Grenzbeträge beim Elterngeld deutlich höher liegen als sie das derzeit tun. Das ergibt eine Berechnung des Prognos-Instituts, über die die Zeitungen der Funke-Mediengruppe berichten.
Würde die Preisentwicklung gemäß dem Verbraucherpreisindex des
statistischen Bundesamtes berücksichtigt, heißt es in dem Papier, hätte
der Höchstbetrag des Elterngeld 2023 bei 2.480 Euro gelegen. Der
Mindestbetrag wäre demnach bei 413 Euro gewesen.
Noch höher läge
die Obergrenze, würde man bei einer Änderung dieselbe Logik zugrunde
legen wie bei der ursprünglichen Festlegung des Betrags. Als Maßstab
angelegt wurde bei der Einführung 2007 das Nettoeinkommen, mit dem
Beschäftigte an die Beitragsbemessungsgrenze der Sozialversicherung
stoßen. Die Beitragsbemessungsgrenze ist seitdem aber deutlich
gestiegen. Nach dieser Berechnungsmethode käme man laut Prognos deshalb
sogar auf einen Elterngeld-Höchstbetrag von 2.870 Euro im Monat. Für die
Untergrenze gab es im Gesetz damals keine entsprechende Herleitung.
Doch auch diese müsste entsprechend angehoben werden, heißt es im
Papier.
Der Elterngeld-Mindestbetrag von 300 Euro im Monat sowie
die Deckelung bei 1.800 Euro im Monat sind seit der Einführung der
Leistung 2007 unverändert. Die Ampel-Koalition hatte sich im
Koalitionsvertrag auf eine Dynamisierung dieser Grenzbeträge geeinigt.
Das wird nach Angaben des Familienministeriums aber nicht stattfinden.
"Vor dem Hintergrund der angespannten Lage im Bundeshaushalt und einer
bereits erfolgten Reform des Elterngeldes im vergangenen Jahr kann das
Elterngeld aktuell, anders als im Koalitionsvertrag vereinbart, nicht an
die Kaufpreisentwicklung angepasst werden", sagte eine Sprecherin den
Funke-Zeitungen auf Anfrage.
Claire Samtleben, Projektleiterin
Familien- und Gesellschaftspolitik bei Prognos, fürchtet, dass die
ausgebliebene Dynamisierung Auswirkungen hat auf die Möglichkeit von
Familien, frei über die Aufteilung von Arbeit zu entscheiden. "Die
Vermutung besteht, dass es Väter davon abhält, Elternzeit zu nehmen,
wenn sie die Hauptverdienenden sind und ihr Elterngeldanspruch die Lücke
im Haushaltseinkommen nicht ausreichend füllt", sagte sie. "Hätten sie
mehr Elterngeld zur Verfügung, hätten diese Überlegungen weniger
Gewicht." Grundsätzlich sei das Elterngeld eine absolute
Erfolgsgeschichte. "Aber dadurch, dass es über die Jahre so wenig
angepasst wurde, bleibt es weit hinter seinem Potenzial."
Sarah
Lahrkamp, Familienpolitikerin aus der SPD-Fraktion, hält trotzdem an
einer Änderung noch in dieser Legislatur fest. Der Verlust an Kaufkraft
sei für Familien "nicht weiter zumutbar", sagte sie den Funke-Zeitungen.
"Gerade den Mindestbetrag müssen wir anheben. 300 Euro sind einfach
viel zu wenig."
Eine Erhöhung der Grenzbeträge würde sich auf
Jahre und Jahrzehnte auf den Haushalt auswirken, räumte sie ein. Vor dem
Hintergrund der aktuellen Haushaltslage sei das schwierig. "Das ist im
Moment nicht einfach", so Lahrkamp weiter. "Aber der Koalitionsvertrag
gilt, und wir wollen das angehen."
Quelle: dts Nachrichtenagentur