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Bund und Länder prüfen radikale Reform der Grunderwerbsteuer

Archivmeldung vom 05.07.2023

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 05.07.2023 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Elster: Das Programm des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern (Symbolbild)
Elster: Das Programm des Finanzamtes zur Zahlung von Steuern (Symbolbild)

Bild: Annamartha / pixelio.de

Die Finanzministerien des Bundes und der Länder prüfen eine radikale Reform der Grunderwerbsteuer, die es den Ländern erlauben würde, den privaten Immobilienerwerb zur Selbstnutzung besserzustellen - bis hin zur völligen Steuerbefreiung. Das berichtet die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" unter Berufung auf einen Diskussionsentwurf aus dem Haus von Christian Lindner (FDP).

Dieser sieht demnach großen Spielraum der Länder beim privaten Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung vor. Einzige Bedingung wäre, dass sie zu eigenen Wohnzwecken genutzt werden. Wie die Zeitung schreibt, sollen die Länder einen ermäßigten Steuersatz anbieten dürfen, dieser könnte auch null sein. Zudem könnte er einmal oder mehrmals angeboten werden, er könnte auf einen bestimmten Betrag begrenzt werden oder unbegrenzt gelten. "Bei einem ermäßigten Steuersatz von null Prozent bis zu einer bestimmten Bemessungsgrundlage kann ein Land zudem die Wirkung eines Freibetrags erreichen", zitiert die FAZ aus dem Gesetzentwurf. 

Zudem ist vorgesehen, die Regeln zu ändern, mit denen die Umgehung der Steuer mithilfe von Immobiliengesellschaften verhindert werden soll. Weiter sieht der Diskussionsentwurf vor, nicht länger danach zu gehen, wie viele Anteile an einer Gesellschaft gekauft werden und wie lange sie gehalten werden, sondern danach zu gehen, ob ein einzelner alle Anteile kauft oder eine Gruppe "miteinander abgestimmt" diese erwirbt. Wenn andere Erwerber nur im "dienenden Interesse" mit von der Partie seien, sollten ihre Anteile den übrigen zugerechnet werden. Umstrukturierungen von Unternehmen würden ausgeblendet, solange sich der "bestimmende Einfluss" über das Grundstück nicht ändere. Das Aufkommen der Grunderwerbsteuer von derzeit rund 17 Milliarden Euro steht den Ländern zu. Diese können selbst über den Steuersatz entscheiden. In Bayern beträgt er 3,5 Prozent, in den übrigen Bundesländern liegt er zwischen 5 und 6,5 Prozent.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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