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Richterbund bemängelt Entwurf gegen illegale Online-Plattformen

Archivmeldung vom 08.01.2021

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.01.2021 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
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Bild: Deutscher Richterbund

Der Deutsche Richterbund hat den Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Strafverfolgung von Betreibern krimineller Internet-Marktplätze als unzureichend kritisiert. Zwar unterstützten die Richter das Vorhaben grundsätzlich, sagte der Bundesgeschäftsführer des Richterbunds, Sven Rebehn, dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

"Es ist richtig, schon das Betreiben von Online-Plattformen für kriminelle Zwecke künftig unter Strafe zu stellen, um dieses wachsende Deliktsfeld besser austrocknen zu können", sagte er. Allerdings griffen die Pläne zu kurz, monierte Rebehn: "So sind Plattformen, auf denen halbautomatische Kurzwaffen angeboten werden, nicht vom Entwurf erfasst." Zudem sei das vorgesehene Strafmaß zu gering.

"Für den Handel in einer kriminellen Bande sollte ein erhöhter Strafrahmen von bis zu zehn Jahren gelten", fordern die Juristen. Der Gesetzentwurf des Justizministeriums, der sich derzeit in der Ressortabstimmung und in der Verbandsanhörung befindet, will nicht nur Händler und Käufer von Kinderpornos, Drogen, Waffen oder gestohlenen Daten, strafrechtlich belangen, sondern auch die Betreiber der Plattformen, die an den illegalen Transaktionen mitverdienen. Dafür soll das Strafgesetzbuch um den Tatbestand des "Betreibens krimineller Handelsplattformen im Internet" ergänzt werden, auf den bis zu fün f Jahre Haft stehen, in gewerbsmäßigen Fällen bis zu zehn Jahre. Bislang können sie nur wegen Beihilfe zu den Straftaten angeklagt werden, und auch das nur dann, wenn ihnen Kenntnis konkreter Straftaten nachgewiesen wird. Das sei in der Praxis - insbesondere bei einer vollautomatisierten Abwicklung - schwierig, so der Richterbund.

Anders als in früheren Gesetzentwürfen unterscheidet das Justizministerium in seiner Fassung nicht mehr zwischen dem anonymen "Darknet" und dem offenem Internet, sondern zwischen Plattformen mit legalem Geschäftszweck und denen, deren Zweck die Ermöglichung oder Förderung von Straftaten ist und deren Aufbau und Sortiment das erkennen lassen. In diesen Fällen soll die Überwachung der Kommunikation der Betreiber sowie Onlinedurchsuchungen ihrer Computer erleichtert werden. Der Deutsche Richterbund hält auch das nicht für ausreichend. "Es fehlt an einer Rechtsgrundlage, um bei Ermittlungen gegen Plattformbetreiber auf deren Verkehrsdaten zugreifen zu können", sagte der Richterbund-Chef dem RND.

"Bei Straftaten im Netz sind die Kommunikationsspuren aber nicht selten der einzig erfolgversprechende Ansatz, um die Identität der Täter zu ermitteln." Zugleich wäre mit einer weiteren Strafverschärfung allein nichts gewonnen, warnen die Richter. Angesichts der Tatsache, dass die Bundesregierung in ihren letzten Monaten eine ganze Reihe neuer Strafgesetze plane, fordere der Richterbund, dass die Bundesländer ihre Staatsanwaltschaften "deutlich verstärken", so Rebehn. "Um die Flut neuer Aufgaben bewältigen zu können, braucht es bundesweit sicher mehr als 500 zusätzliche Richter und Staatsanwälte."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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