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Landesfinanzministerin Ahnen will Grundsteuer an Immobilienwerten ausrichten

Archivmeldung vom 11.04.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.04.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Doris Ahnen (2017)
Doris Ahnen (2017)

Foto: Olaf Kosinsky
Lizenz: CC BY-SA 3.0 de
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Die Finanzministerin von Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen (SPD), hat nach dem Verfassungsurteil zur Grundsteuer für eine Reform plädiert, die auch den Gebäudewert und damit die Leistungsfähigkeit und den Wert einer Immobilie berücksichtigt. "Es gilt nun, die Arbeiten an einer verfassungskonformen, aufkommensneutralen Neuregelung zügig wieder aufzunehmen. Dabei sollte die Grundsteuer auch in Zukunft den Wert der Immobilie miteinbeziehen", sagte Ahnen der in Düsseldorf erscheinenden "Rheinischen Post".

"Ich werde mich dafür einsetzen, dass die Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit weiterhin eine Rolle spielt", sagte die SPD-Politikerin. Dagegen würde eine Neufestlegung der Grundsteuer allein nach Bodenrichtwerten, wie sie etwa von Wirtschaftsforschern gefordert wird, die konkrete Leistungsfähigkeit weniger miteinbeziehen.

Quelle: Rheinische Post (ots)

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