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Länder äußern Bedenken gegen Schwesigs Prostituiertenschutzgesetz

Archivmeldung vom 01.10.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 01.10.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Prostituierte in einem Bordell
Prostituierte in einem Bordell

Foto: Juhu
Lizenz: GFDL
Die Originaldatei ist hier zu finden.

Das Prostituiertenschutzgesetz von Bundesfrauenministerin Manuela Schwesig (SPD) droht in seiner jetzigen Fassung im Bundesrat zu scheitern: Ein Großteil der Länder äußert in den Stellungnahmen für das Ministerium Vorbehalte gegen Schwesigs Entwurf, berichtet das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel".

So beklage Nordrhein-Westfalen "erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken", "in der Praxis nicht rechtssicher vollziehbare Regelungen" und "unrealistische Fristen". Vor allem die Anmeldepflicht und die verpflichtende Gesundheitsberatung für Prostituierte sorgen demnach für Unmut bei den Länderministerien.

So vermute etwa Baden-Württemberg, dass die Anmeldepflicht gegen die EU-Dienstleistungsrichtlinie verstößt, Thüringen erwarte einen Konflikt mit der EU-Datenschutzrichtlinie. Laut Stellungnahme ist nur Bayern für die Gesundheitsberatung, alle anderen lehnen die Regelung gänzlich ab oder haben fachliche Bedenken, wenn es um die Umsetzung geht, schreibt der "Spiegel".

Außerdem, so die Meinung der Ländervertreter, seien die Kosten für die Verwaltung in Schwesigs Vorlage mit 17 Millionen Euro pro Jahr und 9,6 Millionen Euro für die Umstellung deutlich zu niedrig veranschlagt.

Schwesigs Entwurf sieht keine Zustimmung im Bundesrat vor. Viele Länder halten das Gesetz aber für zustimmungspflichtig, weil sie die Dienstleistungen übernehmen sollen und für sie Kosten entstünden.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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