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Koalition will Vollmachten für Spahn über März 2021 hinaus verlängern

Archivmeldung vom 16.10.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 16.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Jens Spahn (2018)
Jens Spahn (2018)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Die große Koalition will schon jetzt im Eilverfahren die Sonderrechte für Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) in der Corona-Bekämpfung über den 31. März 2021 hinaus verlängern. Eine entsprechende Vorlage der Koalition, die der Düsseldorfer "Rheinischen Post" vorliegt, geht derzeit in die Abstimmung zwischen den Ministerien.

Laut dem Gesetzentwurf, der der Düsseldorfer "Rheinischen Post" (Freitag) vorliegt, werden dem Chef des Gesundheitsressorts weitgehende Befugnisse eingeräumt. So darf Spahn eigenmächtig Verordnungen erlassen, soweit dies "zum Schutz der Bevölkerung vor einer Gefährdung durch schwerwiegende übertragbare Krankheiten erforderlich ist". Allerdings soll der Bundestag entsprechende Verordnungen auch abändern und aufheben können.

Der Minister kann nach diesem Vorschlag nach eigenem Ermessen den internationalen und nationalen Reiseverkehr kontrollieren. Auch für Flug- und Seehäfen kann er Vorschriften erlassen, wenn die Infektionslage es erfordert. Zugleich sollen alle Bürger unentgeltlichen Zugang zu möglichen Impfstoffen erhalten. Es wird indes erwartet, dass andere Ministerien wie auch die Fraktionen Änderungsbedarf anmelden. So dürfte das Justizministerium Erkenntnisse aus der jüngsten Rechtsprechung einarbeiten. Auch die gesundheitspolitische Sprecherin der Unionsfraktion, Karin Maag, kündigte an: "Über die Ausgestaltung der einzelnen Regelungen müssen wir natürlich noch intensiv beraten." Sie betonte jedoch, dass das parlamentarische Verfahren auch vor dem Hintergrund der aktuellen Fallzahlen zum Coronavirus zügig starten müsse. Nach ihrer Einschätzung könnte der Entwurf bereits Ende Oktober oder Anfang November in erster Lesung beraten werden.

Quelle: Rheinische Post (ots)


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