Union zweifelt an Sicherheitsstrategie in NRW
Archivmeldung vom 12.12.2012
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 12.12.2012 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch Thorsten SchmittNach der Festnahme von zwei mutmaßlichen Islamisten in Bonn hat die Union Zweifel an der Sicherheitsstrategie in NRW geäußert. "Ich frage mich, ob nach den Zwischenfällen im Frühjahr in Bonn die Polizei in NRW den Fahndungsdruck auf die Salafistenszene ausreichend erhöht hat", sagte der Innenexperte und Fraktionsvize der Union, Günter Krings, der "Rheinischen Post".
Wenn sich der Verdacht gegen Islamisten erhärten sollte, wäre das aus Sicht von Krings "ein Fall für die Bundesanwaltschaft und das BKA". Es zeige sich, dass "die akuteste Bedrohung für unser Land von gewaltbereiten Salafisten ausgeht", stellte der Sicherheitsexperte fest.
Unionspolitiker Uhl: Deutsche Staatsbürgerschaft von Salafisten prüfen
Der innenpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Hans-Peter Uhl, hat vor dem Hintergrund der jüngsten Festnahmen in Bonn gefordert, die deutsche Staatsbürgerschaft von Salafisten erneut zu überprüfen. "Die Mehrheit der Salafisten kann nicht ausgewiesen werden, weil sie eingebürgert wurden", sagte er dem "Kölner Stadt-Anzeiger". "Man muss sich die ganzen Einbürgerungsakten aus den Ländern deshalb noch einmal ansehen und fragen, ob womöglich falsche Angaben gemacht wurden. Wenn ja, dann könnte man ihnen die deutsche Staatsbürgerschaft wieder aberkennen. Bei nicht eingebürgerten Salafisten stellt sich die Frage, ob wir die Ausweisungs-Hürde bei gewaltbereiten religiösen Fanatikern senken können."
Der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach (CDU), erklärte, die Tatverdächtigen seien "alte Bekannte". Auch er sprach sich für die erleichterte Ausweisung von Salafisten aus. Laut Aufenthaltsgesetz könnten bisher nur Ausländer ausgewiesen werden, die zur Durchsetzung politischer Ziele Gewalt einsetzen oder bejahten, so Bosbach. Dies müsse auch bei der versuchten Durchsetzung religiöser Ziele möglich sein. In Paragraf 54 des Aufenthaltsgesetzes heißt es: "Ein Ausländer wird in der Regel ausgewiesen, wenn er die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet oder sich bei der Verfolgung politischer Ziele an Gewalttätigkeiten beteiligt oder öffentlich zur Gewaltanwendung aufruft oder mit Gewaltanwendung droht."
Festnahmen nach Bombenalarm in Bonn
Nachdem am Montag im Bonner Hauptbahnhof eine Tasche mit "zündfähigem Material" gefunden worden war, hat die Polizei Berichten zufolge am Dienstag zwei Verdächtige festgenommen. Einer der Verdächtigen war nach Informationen von "Focus Online", die mittlerweile aus Sicherheitskreisen bestätigt sind, auf dem Weg zu seinem Anwalt aufgegriffen worden. Es handele sich um einen gebürtigen Somalier, der in der Bonner Salafistenszene bekannt sei, hieß es. Laut einem bis Dienstagabend unbestätigten Bericht des "Bonner General-Anzeigers" sei den Beamten zudem eine zweite Festnahme gelungen. Bei dem zweiten mutmaßlichen Täter soll es sich ebenfalls um einen Salafisten handeln. Eine Zugehörigkeit zum internationalen Dschihadismus sei möglich, berichten mehrere Medien.
Die Kölner Polizei fahndet derweil bundesweit mit einem Phantombild nach einem dunkelhäutigen Tatverdächtigen, der 30-35 Jahre alt, 190 cm groß und von schlanker Statur sei. Ein Zeuge hatte gesehen, wie dieser Mann am Montagnachmittag die Tasche abgestellt hatte. Aufgrund der herrenlosen blauen Sporttasche war der Hauptbahnhof in Bonn am Montag evakuiert und mehrere Stunden lang gesperrt worden. Nach einer ersten kriminaltechnischen Untersuchung soll das enthaltene Material zündfähig gewesen sein und große Sprengkraft gehabt haben. Eine Entschärfung gelang noch im Bahnhof.
Quelle: dts Nachrichtenagentur