Für mehr Photovoltaik und Biogas: CSU-Fraktion will Förderung für kleine Anlagen verbessern
Archivmeldung vom 07.10.2020
Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 07.10.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.
Freigeschaltet durch André OttMit einem Dringlichkeitsantrag setzt sich die CSU-Fraktion dafür ein, dass kleine Solar- und Gülleanlagen bei der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) besser gestellt werden und so rentabel in Betrieb bleiben können.
Konkret soll Photovoltaik mit einer Leistung von bis zu 30 Kilowatt zur Eigenversorgung gänzlich von der EEG-Umlage befreit werden, der Einbau von neuen Messsystemen soll erst ab 14 kW verpflichtend sein. Zudem sollen Hofbiogasanlagen, die nach 20 Jahren aus der Förderung fallen, weiterhin gefördert werden. Neue Güllekleinanlagen unter 75 kW sollen mit einer erhöhten Vergütung gefördert werden, um Neuinvestitionen voranzutreiben.
Dazu sagt Sandro Kirchner, Vorsitzender des Ausschusses für Wirtschaft, Landesentwicklung, Energie, Medien und Digitalisierung im Bayerischen Landtag: "Wir wollen Photovoltaik-Kleinanlagen von unnötigen bürokratischen Hürden befreien - gerade für Familien mit Eigenheim. Es kann nicht sein, dass die ausgeförderte Anlage auf dem Dach nur deshalb abgeschaltet werden muss, weil der Hausbesitzer mit der Direktvermarktung des überschüssigen Solarstroms überfordert ist oder die Kosten durch eine Pflicht zur Installation teurer Messsysteme explodieren."
Benjamin Miskowitsch, der zuständige Berichterstatter, ergänzt: "Auch die Vergärung von Gülle zu Biogas muss erhöht werden. Die Weiternutzung von bestehenden Anlagen müssen wir unbedingt sichern - Weiterbetrieb ist besser als Neubau. Erst ein Viertel der Abfälle aus der Landwirtschaft wird hierzulande verarbeitet. Hofbiogasanlagen kommen der Umwelt zu Gute, indem sie Emissionen aus der Bioabfallbehandlung senken. Für unsere Bauern entsteht gleichzeitig eine zusätzliche Einkommensquelle."
Der am 23. September durch das Bundeskabinett beschlossene Gesetzesentwurf zur Änderung des EEG enthält derzeit noch Regelungen, die dazu führen können, dass noch funktionstüchtige Photovoltaikanlagen abgebaut werden und der Neubau von Güllekleinanlagen stagniert. Über den Dringlichkeitsantrag mit den Forderungen aus Bayern wird morgen im Plenum entschieden.
Quelle: CSU-Fraktion im Bayerischen Landtag (ots)