Mobilisierung der letzten Wählerreserve: Bei NRW-Landtagswahl dürfen erstmals Betreute abstimmen
Archivmeldung vom 02.03.2017
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Freigeschaltet durch André OttBei der NRW-Landtagswahl am 14. Mai dürfen bundesweit erstmals auch Menschen an die Urne, die in allen Angelegenheiten unter Betreuung gestellt sind. Einer Studie zum Wahlrecht von Menschen mit Behinderung zufolge sind das landesweit mehr als 21.000 Menschen - bei rund 13 Millionen Stimmberechtigten, berichtet die "Neue Ruhr/Neue Rhein Zeitung". Bisher waren Menschen unter vollständiger Betreuung vom Wahlrecht ausgeschlossen.
Kritiker sehen darin schon lange eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen: 2006 hatten die Vereinten Nationen das Menschenrechtsübereinkommen über die Reche von Menschen mit Behinderungen auf den Weg gebracht. Darin geht es auch um spezielle, auf die Lebenssituation behinderter Menschen abgestimmte Regelungen.
Die Lebenshilfe NRW begrüßt die Neuregelung. Dessen Änderung sei ein politischer Erfolg gegen die Diskriminierung und für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, so Sprecher Philipp Peters, Sprecher der Lebenshilfe NRW. "Der Umgang mit Behinderten soll normaler werden. Dazu gehört in einer Demokratie auch, dass jeder Mensch das Recht hat zu wählen", sagte Peters der Zeitung.
Quelle: dts Nachrichtenagentur