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SPD-Fraktion will keine einschlägig vorbestraften V-Männer

Archivmeldung vom 08.06.2015

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.06.2015 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Didi01 / pixelio.de
Bild: Didi01 / pixelio.de

Die SPD-Bundestagsfraktion fordert Nachbesserungen bei der Verfassungsschutzreform der Bundesregierung. Der innenpolitische Sprecher Burkhard Lischka forderte, dass die Nachrichtendienste keine V-Männer mit umfangreichen Vorstrafen anwerben dürfen: "Ein Rechtsstaat muss Grenzen setzen, mit wem er zusammenarbeiten will", sagte Lischka der "Welt". "Bereits das Fehlverhalten eines mit Freiheitsstrafe vorbelasteten V-Mannes könnte ausreichen, damit das notwendige Instrument schnell wieder in Verruf gerät."

Die Sicherheitsbehörden lehnen eine solche Korrektur ab. Ein möglicher Kompromiss wäre ein Verfahren, bei dem der Präsident des Bundesamtes im Einzelfall persönlich über die Anwerbung einer solchen V-Person entscheidet. Die SPD lehnte dies bislang aber ab. Lischka stellte sich hinter die Pläne für eine Stärkung der Zentralstellenfunktion des Bundesamtes.

Die Behörde mit Sitz in Köln soll künftig in Einzelfällen selbstständig bei einem auf ein Bundesland beschränktes Phänomen tätig werden können. Die Länder lehnen das jedoch ab.

Der innenpolitische Sprecher der SPD-Fraktion erklärte jedoch: "Die Koalitionsfraktionen im Bundestag werden beim Eingriffsrecht hart bleiben, auch wenn das manchen Ländern nicht gefällt. Wir setzen damit eine zentrale Forderung des NSU-Untersuchungsausschusses um."

An diesem Montag beschäftigt sich der Innenausschuss des Bundestages in einer öffentlichen Anhörung von Experten mit dem von der schwarz-roten Regierung eingebrachten Gesetzentwurf.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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