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Zeitung: SPD stoppt Gesetz zur Deckelung der Vorstandsgehälter

Archivmeldung vom 11.09.2013

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 11.09.2013 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Manuel Schmidt
Thomas Kutschaty / Bild: nrw.de
Thomas Kutschaty / Bild: nrw.de

Die SPD-geführten Länder werden das Gesetz zur Begrenzung der Managergehälter am 20. September im Bundesrat stoppen und den Vermittlungsausschuss anrufen. Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt reichen einen entsprechenden Antrag ein, wie die NRW-Landesregierung dem "Handelsblatt" (Donnerstagausgabe) bestätigte.

Damit wäre die Novelle faktisch gescheitert, denn durch die Bundestagswahl greift der Grundsatz der "Diskontinuität": Alle anhängigen Verfahren werden abgebrochen und müssten neu eingebracht werden. "Natürlich müssen wir dringend die soziale Schieflage beenden, dass Arbeiter mit Hungerlöhnen abgespeist werden und Vorstände zweistellige Millionenbeträge einstreichen", sagte NRW-Justizminister Thomas Kutschaty dem "Handelsblatt".

Die Bundesregierung habe aber "untaugliche und halbherzige" Vorschläge gemacht. Das von der schwarz-gelben Regierung initiierte "Gesetz zur Verbesserung der Kontrolle der Vorstandsvergütung" war Ende Juni vom Bundestag verabschiedet worden. Demnach muss sich der Aufsichtsrat von börsennotierten Unternehmen künftig die Managergehälter jährlich von der Hauptversammlung absegnen lassen. Dies soll übermäßige Vorstandsbezüge verhindern.

Hintergrund des SPD-Antrags dürfte auch der massive Druck der Gewerkschaften sein. Sie wenden sich zwar klar gegen eine "Abzockerei" in den Chefetagen, sehen durch die Aktienrechtsnovelle jedoch ihre Mitbestimmungsrechte im Aufsichtsrat ausgehebelt. In einem Schreiben, das dem "Handelsblatt" vorliegt, hatte DGB-Vorstandsmitglied Dietmar Hexel die Landesjustizminister "herzlich" gebeten, die Gewerkschaftsposition "in den bevorstehenden Beratungen im Deutschen Bundesrat zu berücksichtigen".

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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