Auch NRW untersagt Großveranstaltungen
Archivmeldung vom 10.03.2020
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Freigeschaltet durch André OttNach den bayerischen Gesundheitsämtern müssen nun auch die Kommunen in NRW wegen des Coronavirus künftig Großveranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmern grundsätzlich untersagen.
Das sieht ein Erlass mit Weisung der Landesregierung an die Kommunen vor, der am Dienstag veröffentlicht wurde. Alternativ könnten jedoch beispielsweise sportliche Veranstaltungen ohne Zuschauer stattfinden, sagte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Dienstag. Im Gegensatz zu der Regelung in Bayern ist der NRW-Erlass ohne zeitliche Befristung. "Wir können jeden Tag neu entscheiden", sagte Laumann.
Bei Veranstaltungen unter 1.000 zu erwartenden Teilnehmern müssen die lokalen Gesundheitsbehörden individuell entscheiden. Dabei spiele eine Rolle, welche Altersgruppe zu erwarten sei, wie die örtlichen Gegebenheiten seien und ob es sich um ein Risikogebiet handele, so der NRW-Gesundheitsminister. "Man kann in diesen Zeiten verzichten auf eine Sportveranstaltung, ein Konzert, einen Clubbesuch", ergänzte NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU). Der Gesundheitsschutz gehe vor.
Quelle: dts Nachrichtenagentur