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Maas bringt Gesetz zur Entschädigung von Hinterbliebenen ins Kabinett

Archivmeldung vom 08.02.2017

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 08.02.2017 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: Hans Heindl / pixelio.de
Bild: Hans Heindl / pixelio.de

Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) bringt am Mittwoch ein Gesetz ins Kabinett ein, mit dem Hinterbliebene von Mordopfern, Opfern von ärztlichen Behandlungsfehlern, Verkehrs- und Terrortoten eine Entschädigung bekommen können. "Die Entschädigung soll und kann keinen Ausgleich für den Verlust eines nahestehenden Menschen darstellen", sagte Maas der "Bild".

"Das Hinterbliebenengeld kann aber helfen, finanzielle Sorgen aufgrund des persönlichen Verlusts zu vermeiden und das seelische Leid zu lindern." Insgesamt geht die Bundesregierung von rund 24.000 Fällen pro Jahr und durchschnittlich 10.000 Euro Entschädigung pro Fall aus.

Bisher konnten Hinterbliebene lediglich dann eine Entschädigung beantragen, wenn sie selbst eine gravierende gesundheitliche oder seelische Beeinträchtigung durch den erlittenen Verlust nachweisen konnten. Das entfällt nach dem neuen Gesetz.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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