CDU will kriminelle Asylbewerber nach zwei Straftaten ausweisen
Archivmeldung vom 30.12.2024
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Freigeschaltet durch Sanjo BabićDie CDU will bei einem Wahlsieg deutlich härter gegen kriminelle Asylbewerber vorgehen. "Es ist unerträglich, dass es Menschen gibt, die zigfach vorbestraft sind - dies aber keinerlei Auswirkungen darauf hat, ob sie das Land verlassen müssen oder nicht", sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann der "Bild": "Nach einem Warnschuss muss in Zukunft bei der zweiten vorsätzlichen Straftat das Aufenthaltsrecht zwingend erlöschen."
Bei den vorsätzlichen Straftaten, die zur Ausweisung führen, soll es
sich laut Linnemann auch um Delikte wie Diebstahl und Einbruch handeln.
Konkret will Linnemann die Paragrafen 53 und 54 im Aufenthaltsgesetz so
ändern, dass es auch für Verwaltungsrichter keine Ermessensspielräume
mehr gibt. "In Zukunft muss klar sein: Wer hier Straftaten begeht, hat
das Gastrecht verwirkt und muss das Land verlassen. Die bisherige
Regelung, die den Verwaltungsrichtern ein Ermessen einräumt, wird damit
geändert", sagte Linnemann der "Bild".
"Wer zu einer
Freiheitsstrafe verurteilt wird, egal wie lange oder ob auf Bewährung,
muss in Zukunft zwingend sein Aufenthaltsrecht verlieren." Linnemann
kündigte an, auch die Ausweisungen für Asylbewerber ohne
Aufenthaltstitel müssten künftig "konsequenter und schneller erfolgen".
Außerdem müsse es mehr Abschiebeabkommen mit anderen Ländern geben, um
die Straftäter auszuweisen, "wenn nötig auch in Drittstaaten".
Quelle: dts Nachrichtenagentur