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CDU will kriminelle Asylbewerber nach zwei Straftaten ausweisen

Archivmeldung vom 30.12.2024

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 30.12.2024 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)
Wahlversprechen, Wahlkampfversprechen & Wahlreden (Symbolbild)

Bild: Eigenes Werk /SB

Die CDU will bei einem Wahlsieg deutlich härter gegen kriminelle Asylbewerber vorgehen. "Es ist unerträglich, dass es Menschen gibt, die zigfach vorbestraft sind - dies aber keinerlei Auswirkungen darauf hat, ob sie das Land verlassen müssen oder nicht", sagte CDU-Generalsekretär Carsten Linnemann der "Bild": "Nach einem Warnschuss muss in Zukunft bei der zweiten vorsätzlichen Straftat das Aufenthaltsrecht zwingend erlöschen."

Bei den vorsätzlichen Straftaten, die zur Ausweisung führen, soll es sich laut Linnemann auch um Delikte wie Diebstahl und Einbruch handeln. Konkret will Linnemann die Paragrafen 53 und 54 im Aufenthaltsgesetz so ändern, dass es auch für Verwaltungsrichter keine Ermessensspielräume mehr gibt. "In Zukunft muss klar sein: Wer hier Straftaten begeht, hat das Gastrecht verwirkt und muss das Land verlassen. Die bisherige Regelung, die den Verwaltungsrichtern ein Ermessen einräumt, wird damit geändert", sagte Linnemann der "Bild".

"Wer zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wird, egal wie lange oder ob auf Bewährung, muss in Zukunft zwingend sein Aufenthaltsrecht verlieren." Linnemann kündigte an, auch die Ausweisungen für Asylbewerber ohne Aufenthaltstitel müssten künftig "konsequenter und schneller erfolgen". Außerdem müsse es mehr Abschiebeabkommen mit anderen Ländern geben, um die Straftäter auszuweisen, "wenn nötig auch in Drittstaaten".

Quelle: dts Nachrichtenagentur


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