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Gesetzentwurf zum Familiennachzug verstößt gegen Kindeswohl

Archivmeldung vom 09.05.2018

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 09.05.2018 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Bild: Martin Moritz / pixelio.de
Bild: Martin Moritz / pixelio.de

Das internationale Kinderhilfswerk terre des hommes lehnt den Gesetzentwurf zur Neuregelung des Familiennachzugs von Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus ab. Dieser sieht vor, dass ab August bis zu 1.000 Personen pro Monat zu ihrem Familienmitglied nachziehen können.

»Der Gesetzentwurf verstößt gegen das Kindeswohl«, erklärte Albert Recknagel, Vorstandssprecher von terre des hommes. »Minderjährige Flüchtlinge mit eingeschränktem Schutzstatus, die ohne ihre Eltern in Deutschland sind, können den Nachzug für ihre Eltern beantragen, nicht jedoch für ihre Geschwister. Das bedeutet: Eltern müssten sich demnach entscheiden, bei welchem Kind sie leben und welches Kind sie alleine lassen. Die Trennung von Familien wird auf diesem Wege zementiert. Familienleben ist aber nicht kontingentierbar - auch subsidiär Schutzberechtigte müssen mit ihren Familien zusammenleben können.«

Zudem ist bisher unklar, welche Anträge bewilligt werden, wenn mehr Anträge als Kontingentplätze zur Verfügung stehen. terre des hommes empfiehlt daher, die vorgesehene Kontingentierung zeitlich flexibel zu gestalten und keine monatlichen Obergrenzen festzulegen, um unnötige Wartezeiten zu vermeiden.

Quelle: terre des hommes Deutschland e.V. (ots)

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