Thüringens Datenschutzbeauftragter Hasse: Informationspflichten mit Datenschutzgrundverordnung deutlicher geworden
Archivmeldung vom 30.07.2018
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Freigeschaltet durch André Ott"Vielen Unternehmen und Behörden wird erst nach Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) klar, dass sie Informationspflichten gegenüber den Menschen haben, deren Daten sie nutzen und erheben", so Thüringens Datenschutzbeauftragter Lutz Hasse im Interview mit der in Berlin erscheinenden Tageszeitung "neues deutschland" (Montagsausgabe). "Was wir in den nächsten Monaten infolge des Inkrafttretens der Datenschutzgrundverordnung tun, wird sich nicht auf das Handeln der Bürgerinnen und Bürger konzentrieren, sondern auf das Handeln von Behörden und Unternehmen."
Bei diesen seien die Verstöße gegen das Datenschutzrecht in der Regel weitaus gravierender. Um der Verunsicherung zu begegnen gebe es auf der Homepage des Datenschutzbeauftragten inzwischen diverse Musterformulare, etwa zu Einwilligungen für eine Datenspeicherung, aber auch Hinweise zur Rechtslage beim Fotografieren für den privaten Gebrauch oder um Umgang mit WhatsApp. Viele Menschen sähen sich mit Inkrafttreten der DSGVO gezwungen, sich auch wirklich daran zu halten. Hasse vermutet, dass das auch mit den hohen Bußgeldern von bis zu 20 Millionen Euro oder vier Prozent des Jahresumsatzes von Unternehmen zu tun habe.
Quelle: neues deutschland (ots)