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Nahles will Sozialhilfe für EU-Ausländer per Gesetz stoppen

Archivmeldung vom 15.02.2016

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 15.02.2016 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Thorsten Schmitt
Andrea Nahles Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0
Andrea Nahles Bild: blu-news.org, on Flickr CC BY-SA 2.0

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will den Anspruch von EU-Ausländern auf Sozialhilfe in Deutschland per Gesetz deutlich beschränken und damit mögliche Zuwanderung ins Sozialsystem erschweren. Den Zeitungen der "Funke-Mediengruppe" sagte Nahles: "Es kann nicht sein, dass jemand innerhalb der EU nur umziehen muss, um volle Sozialleistungen eines anderen Landes zu erwerben - obwohl es ein leistungsfähiges Sozialsystem auch in seinem Herkunftsland gibt".

Die Ministerin fügte hinzu: "Ich werde es so regeln, dass das in Zukunft nicht passieren kann." An der entsprechenden Gesetzesänderung werde in ihrem Ministerium bereits "mit Hochdruck" gearbeitet. Anlass für die Gesetzespläne ist ein Urteil des Bundessozialgerichts von Dezember, zu dem jetzt die schriftliche Begründung im Arbeitsministerium vorliegt: Danach können bedürftige EU-Bürger, die in Deutschland keinen Anspruch auf Hartz IV haben, spätestens nach sechs Monaten Sozialhilfe beziehen.

In der Höhe sind beide Leistungen identisch, doch wird die Hilfe zum Lebensunterhalt von den Kommunen finanziert, Hartz IV dagegen überwiegend vom Bund. Die kommunalen Spitzenverbände warnen deshalb vor einer Kostenlawine, da die Höhe der Sozialleistungen in Deutschland mitunter höher ist als ein Industriearbeiterlohn in armen EU-Staaten.

"Wir müssen vermeiden, dass die Kommunen über eine Verlagerung von Kosten zusätzlich belastet werden", so Nahles weiter. Für das Sozialsystem kämen die Bürger auf: "Wir dürfen die Akzeptanz des Sozialstaats nicht gefährden."

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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