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Justizminister gegen schnelle Änderung des Infektionsschutzgesetzes

Archivmeldung vom 22.06.2022

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 22.06.2022 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch Sanjo Babić
Marco Buschmann (2020)
Marco Buschmann (2020)

Bild: Eigenes Werk /OTT

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hat Forderungen aus den Ländern zurückgewiesen, schnell eine Rechtsgrundlage für weitergehende Schutzvorgaben bei einer neuen Corona-Welle im Herbst zu schaffen. "Wir haben einen wohlüberlegten und seriösen Zeitplan innerhalb der Bundesregierung verabredet", sagte er dem "Redaktionsnetzwerk Deutschland".

Buschmann weiter: "Dem haben sich auch alle Ministerpräsidenten in der letzten Ministerpräsidentenkonferenz angeschlossen." Am 30. Juni lege der Ausschuss von unabhängigen Sachverständigen seinen Bericht vor, in dem die bisherigen Pandemie-Maßnahmen ausgewertet würden, so Buschmann.

"Ich hielte es für ein Zeichen des Respekts vor der Wissenschaft, wenn nun alle diese Ergebnisse abwarten und ihnen nicht vorgreifen." Ab dem 30. Juni würden Bund und Länder darüber sprechen, was sinnvoll und notwendig sei, und "in einem geordneten Verfahren zu einem angepassten Gesetz kommen - rechtzeitig, bevor die jetzige Rechtsgrundlage ausläuft", so der Justizminister. Wissenschaftliche Hinweise und Gründlichkeit seien bessere Ratgeber als "Hektik und Aktionismus", sagte der FDP-Politiker. Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Nordrhein-Westfalen forderten vor zweitägigen Beratungen der Gesundheitsminister ab diesem Mittwoch, noch vor der Sommerpause eine Änderung des Infektionsschutzgesetzes vorzulegen.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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