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MAD-Mitarbeiter muss erneut wegen Geheimnisverrat vor Gericht

Archivmeldung vom 10.08.2020

Bitte beachten Sie, dass die Meldung den Stand der Dinge zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung am 10.08.2020 wiedergibt. Eventuelle in der Zwischenzeit veränderte Sachverhalte bleiben daher unberücksichtigt.

Freigeschaltet durch André Ott
Bild: berlin-pics  / pixelio.de
Bild: berlin-pics / pixelio.de

Der Prozess um einen Mitarbeiter des Bundeswehr-Nachrichtendienstes MAD wegen des Vorwurfs des Geheimnisverrats geht weiter. Die "Welt am Sonntag" schreibt, nach dem Freispruch für Peter W. vor dem Kölner Amtsgericht im Frühjahr 2019 werde nun vor dem Landgericht neu verhandelt.

Die Staatsanwaltschaft hatte unmittelbar nach der Urteilsverkündung Berufung eingelegt. Auf Anfrage bestätigte das Kölner Landgericht die Ansetzung von drei Verhandlungstagen vor der 5. kleinen Strafkammer. Prozessbeginn ist demnach am 29. Oktober diesen Jahres.

Das Gericht will herausfinden, ob der Oberstleutnant einen KSK-Unteroffizier vor einer anstehenden Durchsuchung gewarnt hatte. Die Razzia in einer Kaserne im baden-württembergischen Calw im September 2017 war Bestandteil der Ermittlungen im Fall Franco A.. Unmittelbar nachdem der Verdacht aufkam, waren disziplinare Ermittlungen gegen den Mitarbeiter eingeleitet worden - "bei sofortiger Entbindung von seinen bisherigen Aufgaben", so ein Sprecher des MAD. Dieses Verfahren ruhe derzeit, bis das strafrechtliche Verfahren abgeschlossen sei.

Quelle: dts Nachrichtenagentur

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